Die zweimalige Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Kampf gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes einen Erfolg errungen. Die Läuferin aus Südafrika gewann ihre Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter stellten am Dienstag in Straßburg mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Der Weltverband indes will an den Testosteronregeln festhalten.
World Athletics hatte im November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme-Berechtigung bei den Frauen einen Testosteron-Grenzwert eingeführt. Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin vergeblich beim Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht geklagt. Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 m laufen zu können.
Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es „sehr gewichtige Gründe“ als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, so die Richter.
„Endgültige Entscheidung treffen“
World Athletics will nun die Schweizer Regierung in der Entscheidung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, um „eine endgültige Entscheidung“ zu treffen. „In der Zwischenzeit bleiben die Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. Der internationale Dachverband halte die Transgenderregeln „weiter für ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie“.
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