Ein Afghane (23) belästigte in Salzburg mehrfach Mädchen und verteilte Drogen an Jugendliche. Am 7. Februar wurde er zuletzt vom Bezirksgericht verurteilt. Nur Stunden später klickten die Handschellen schon wieder: Der Afghane wurde wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung festgenommen und wanderte in U-Haft. Am Dienstag stand diesbezüglich Aussage gegen Aussage.
Ich glaube, dass sie ein Problem in sexueller Hinsicht haben und keine gleichaltrigen Frauen finden!“ Die Richterin machte am Dienstag im Saal 204 des Salzburger Landesgerichts keinen Hehl daraus, wie sie über den angeklagten Afghanen (23) denkt.
Ein Geständnis, aber nicht zur Vergewaltigung
Die Anklage warf dem Kellner, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, gleich mehrere Sexualdelikte vor. Von 2022 bis Anfang 2023 soll er mehrmals Frauen und Mädchen belästigt und begrapscht haben - darunter auch eine erst 13-Jährige! Außerdem soll er an mehrere Jugendliche Cannabis und Kokain verteilt haben. Diese Taten gestand er. Leid tat ihm die Sache aber erst auf explizite Nachfrage seines Verteidigers. Gegen einen anderen Vorwurf verwehrte sich der Mann vehement. Er soll am 7. Februar 2023, nur Stunden nachdem er vom Bezirksgericht, wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde, eine Frau zweifach vergewaltigt haben.
Freispruch im Zweifel
Es stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigung, sprach von einvernehmlichem Sex gegen Bezahlung. In diesem Punkt setzte es daher einen Freispruch im Zweifel. Für den Rest muss der Afghane nun wohl 18 Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft bekämpft das Urteil, die Verteidigung gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig!
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