Das hätte ganz böse enden können! In einem Hotel in Ehrwald in Tirol übergoss ein 22-jähriger Deutscher im März im Vollrausch den Brustkorb eines slowakischen Arbeitskollegen mit Bioethanol - setzte ihn dann mit einem Feuerzeug in Flammen. Nun kam es zum Prozess.
„Es tut mir unendlich leid, mein Freund ist gezeichnet für das Leben“, schluchzt der Angeklagte unter Tränen. Das Opfer erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Für Richterin Andrea Wegscheider war die Tat zwar „vollkommen unverständlich“, dennoch müsse man die Gesamtsituation betrachten: „Die Sache hat sich unter den Arbeitskollegen hochgeschaukelt, und der Angeklagte war aufgrund seines Alkoholpegels in seiner Zurechnungsfähigkeit stark beeinträchtigt.“ Ähnlich argumentierte auch der Angeklagte selbst, der davon sprach, dass er damals ein Alkoholproblem gehabt habe.
Mein Mandant versucht aktuell nicht mehr zu trinken und bereut diese damalige Kurzschlussreaktion sehr.
Der Verteidiger
Konsequenzen der Kurzschlussreaktion
Das Opfer wollte kein Schmerzensgeld vom Angeklagten. „Ich hatte aber bis vor einem Monat Schmerzen“, sagte der Slowake. Zuvor hatten sowohl der Staatsanwalt, als auch der Verteidiger in Richtung eines milden Urteils argumentiert. „Er hat sich von Beginn an geständig gezeigt“, erklärte etwa der öffentliche Ankläger, während der Verteidiger anmerkte, dass sein Mandant seine Lehren aus dem Vorfall bereits gezogen habe: „Er versucht aktuell nicht mehr zu trinken und bereut diese damalige Kurzschlussreaktion sehr“.
Deswegen: 3000 Euro Geldstrafe!
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