Die Landesregierung beschloss am Dienstag Abschussverordnungen für zwei Wölfe. Darunter ist auch jenes Exemplar, das nach einer Sichtung bei der Innsbrucker Justizanstalt, also in der Nähe von Siedlungsgebiet, für Aufregung gesorgt hatte.
Die Abschussverordnung ging also gegen jenes Tier, das in den vergangenen Tagen in Völs, an der Götzner Straße, im Bereich der Justizanstalt Innsbruck und in Natters im Siedlungsgebiet gesehen, fotografiert und gefilmt wurde. „Die Bevölkerung im Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko eingehen“, erklärt LHStv. Josef Geisler. Kein Ergebnis hat die Suche nach Losung oder Haaren für eine genetische Untersuchung ergeben. Bislang ist bei der Behörde auch keine Meldung eines Hundehalters über einen entlaufenen oder freilaufenden Hund in diesem Gebiet eingegangen.
Die Bevölkerung im Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko eingehen.
LHStv. Josef Geisler (VP)
Ötztaler Wolf gefilmt
Im Ötztal betrifft die neue Abschussverordnung ein Tier nach einem Riss auf einer Alm in Obergurgl. Ende Juni wurde zudem ein Wolf im Gemeindegebiet von Längenfeld vom Auto aus auf der Straße gefilmt. Ob es sich um das selbe Exemplar handelt, ist vorerst unklar. Beide Verordnungen sind bereits in Kraft und gelten nun für acht Wochen.
Die Bevölkerung wird gebeten, jede einzelne Sichtung von Großraubtieren über das dafür installierte Formular des Landes Tirol zu melden: www.tirol.gv.at/sichtmeldung
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