Die Anklage gegen den 43-jährigen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der unzählige Missbrauchsdateien hortete, wurde am Dienstag ausgeweitet. Nun wurde überdies bekannt: Teichtmeister droht der Maßnahmenvollzug. Die Staatsanwaltshaft begründet den Unterbringungsantrag mit einem psychiatrischen Gutachten. Der Mime soll eine schwerwiegende, nachhaltige psychische Störung aufweisen.
Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen -für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung - nicht nur bis zu drei Jahre Haft, sondern zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das - basierend auf den jüngsten datenforensischen Erkenntnissen - dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt.
Zeitlich unbegrenzte Unterbringung möglich
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagabend bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Wien in ihrer Anklageschrift für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Schauspielers im sogenannten Maßnahmenvollzug beantragt. Im Maßnahmenvollzug (offiziell: „Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme“) werden „geistig abnorme Rechtsbrecher“ sowie Täter, die für die Gesellschaft auch nach ihrer Haft eine Gefahr darstellen, untergebracht. So lange, bis sie nicht mehr als gefährlich gelten - also (auch) zeitlich unbegrenzt.
Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes pornografisches Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Mehr als fünf Monate ist es her, dass der Termin für den Prozess geplatzt ist. Zur geplanten Hauptverhandlung am 8. Februar war er „akut erkrankt“.
Zurechnungsfähig, aber „unter Einfluss“
Der von der Justiz beigezogene Gerichtspsychiater dürfte zum Schluss gekommen sein, dass bei Teichtmeister zwar Zurechnungsfähigkeit gegeben ist, er aber unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Eine sogenannte Anlasstat, die für eine allfällige Unterbringung zwingend erforderlich ist, liegt nach Dafürhalten der Anklagebehörde deshalb vor, weil Teichtmeister gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gerichtete und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Handlungen vorgeworfen werden.
Jetzt endlich steht der neue Termin. Wie die „Krone“ erfuhr, muss sich Florian Teichtmeister am 5. September im großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht dem Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger stellen. Insgesamt sind sogar 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wie Gerichtssprecherin Salzborn darlegte. Davon beziehen sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18.
Fest steht jedenfalls, dass die nun verfahrensgegenständliche Anklageschrift die Zuständigkeit eines Schöffensenats begründet. Dem Senat obliegt im Rahmen der Hauptverhandlung dann auch die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird. Auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht.
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