„Psychische Störung“

Teichtmeister droht der Maßnahmenvollzug

Österreich
11.07.2023 19:43

Die Anklage gegen den 43-jährigen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der unzählige Missbrauchsdateien hortete, wurde am Dienstag ausgeweitet. Nun wurde überdies bekannt: Teichtmeister droht der Maßnahmenvollzug. Die Staatsanwaltshaft begründet den Unterbringungsantrag mit einem psychiatrischen Gutachten. Der Mime soll eine schwerwiegende, nachhaltige psychische Störung aufweisen.

Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten.

Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen -für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung - nicht nur bis zu drei Jahre Haft, sondern zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das - basierend auf den jüngsten datenforensischen Erkenntnissen - dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt.

Zeitlich unbegrenzte Unterbringung möglich
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagabend bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Wien in ihrer Anklageschrift für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Schauspielers im sogenannten Maßnahmenvollzug beantragt. Im Maßnahmenvollzug (offiziell: „Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme“) werden „geistig abnorme Rechtsbrecher“ sowie Täter, die für die Gesellschaft auch nach ihrer Haft eine Gefahr darstellen, untergebracht. So lange, bis sie nicht mehr als gefährlich gelten - also (auch) zeitlich unbegrenzt.

Fakten

Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes pornografisches Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Mehr als fünf Monate ist es her, dass der Termin für den Prozess geplatzt ist. Zur geplanten Hauptverhandlung am 8. Februar war er „akut erkrankt“. 

Zurechnungsfähig, aber „unter Einfluss“
Der von der Justiz beigezogene Gerichtspsychiater dürfte zum Schluss gekommen sein, dass bei Teichtmeister zwar Zurechnungsfähigkeit gegeben ist, er aber unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Eine sogenannte Anlasstat, die für eine allfällige Unterbringung zwingend erforderlich ist, liegt nach Dafürhalten der Anklagebehörde deshalb vor, weil Teichtmeister gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gerichtete und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Handlungen vorgeworfen werden.

Fakten

Jetzt endlich steht der neue Termin. Wie die „Krone“ erfuhr, muss sich Florian Teichtmeister am 5. September im großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht dem Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger stellen. Insgesamt sind sogar 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wie Gerichtssprecherin Salzborn darlegte. Davon beziehen sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18.

Fest steht jedenfalls, dass die nun verfahrensgegenständliche Anklageschrift die Zuständigkeit eines Schöffensenats begründet. Dem Senat obliegt im Rahmen der Hauptverhandlung dann auch die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird. Auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt