Prozess in Innsbruck

Model-Freundin „rettete“ Lover vor Verurteilung

Tirol
14.07.2023 09:00

Ein 33-Jähriger soll seine Lebensgefährtin in Tirol brutal verprügelt haben. Doch vor Gericht verweigerte die Frau die Aussage. Der mutmaßliche Täter wurde daher freigesprochen.

Sie haben sich geliebt – und tun es noch immer! Doch Mitte Mai soll ein 33-jähriger Ungar am Achensee völlig durchgedreht sein und seine Model-Freundin brutal verprügelt haben. Zumindest schilderte die fast 1,80 Meter große Italienerin dies bei der Polizei.

Brutaler Kopfstoß gegen Lebensgefährtin?
Der mittlerweile in einem Hotel im Zillertal als Kellner arbeitende Mann hatte seine Lebensgefährtin laut Anklage nach einem wilden Streit einen Kopfstoß versetzt und der am Boden liegenden Frau dann auch noch in den Bauch getreten. Mit Prellungen an der Nase und der Lippe sowie heftigem Nasenbluten musste sie versorgt werden. „Wir haben gestritten und sie hat sich dann im Bad eingesperrt“, erzählte der 33-Jährige nun in Innsbruck vor Gericht. Er habe nur versucht, die Tür aufzudrücken, und diese sei ihr unglücklich auf die Nase gedonnert.

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Wenn Frauen ihr Glück so suchen, soll es eben so sein.

Richterin Helga Moser

Hand in Hand zur Verhandlung
Da der vermeintliche Täter und das mutmaßliche Opfer Hand in Hand zum Verhandlungssaal schlenderten und sich vor dem Prozess auch noch innig küssten, könnten erfahrene Gerichtskiebitze erahnen, wie der Fall ausgehen wird. Denn nicht selten – wenn die Liebe groß scheint – verweigern Lebensgefährtinnen und Ehefrauen nach angeblichen Gewalttaten gegen sich die Aussage. Und so rettete auch die hübsche Italienerin ihren Lover.

Keine Beweise wegen verweigerter Aussage
„Ich bin überzeugt, dass Sie etwas getan haben, schließlich sprechen auch die Verletzungen dafür“, betonte Richterin Helga Moser. Da die 25-Jährige aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, waren die Angaben bei der Polizei hinfällig und es gab damit keine Beweise für die angeklagten Taten. Richterin Moser blieb nichts anderes übrig, als den Ungarn freizusprechen. „Wenn Frauen ihr Glück so suchen, soll es eben so sein“, konnte sich die erfahrene Strafrichterin ein Kommentar nicht verkneifen.

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