Steyr Automotive sieht „keine Leistung“ seitens der Wirtschaftskammer und verweigert deshalb seit Mai des Vorjahres die Bezahlung der Grundumlage. Jetzt stellte die Unternehmer-Vertretung einen Exekutionsantrag gegen den Fahrzeughersteller, der bei Gericht auch durchging. Streitwert: mittlerweile 80.000 Euro.
„Wenn man keine Leistung bekommt, warum soll man zahlen?“, fragt Johann Ecker in Richtung Wirtschaftskammer. Der Geschäftsführer von Steyr Automotive kritisiert die fehlende Hilfe der Unternehmer-Vertretung seit der Übernahme des ehemaligen MAN-Werks.
Den Unmut drückt der Fahrzeughersteller aus, indem die Grundumlage für den Fachverband der Fahrzeugindustrie der Wirtschaftskammer Österreich von 70.000 Euro für das Vorjahr nicht bezahlt wurde. Mehrere Zahlungserinnerungen bewirkten nichts, am 5. Juni brachte die Wirtschaftskammer OÖ dann den Exekutionsantrag ein.
Betrag stieg wegen Spesen auf 80.000 Euro
Das Bezirksgericht Steyr hat den Antrag auf Exekution bewilligt: 80.000 Euro sind aufgrund der Spesen mittlerweile fällig. Steyr Automotive will weiter nicht zahlen.
Wirtschaftskammer-Direktor wehrt sich: „Wir sind für die Betriebe da“
Die Wirtschaftskammer OÖ ist zerknirscht. „Wir sind für die Betriebe da, leisten ausgezeichnete Arbeit“, betont Direktor Gerald Silberhumer und sagt auch: „Wir werden weiter das Gespräch mit Steyr Automotive suchen.“
Den Vorwurf, nichts für die Firma zu tun, lasse man nicht gelten: „Als es um die Zukunft des Werks ging, haben wir in der staatlichen Wirtschaftskommission einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Kurzarbeit in der Pandemie, die auch Steyr Automotive genutzt hat, wurde von uns entwickelt.“ Bislang war der Exekutor noch nicht da.
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