"Hier ist nur die Höchststrafe als angemessene Reaktion möglich. Eine so grausame Tatbegehung, ein so spektakulärer Fall kommt selten vor. Hier ist ein Mensch über einen langen Zeitraum zu Tode gefoltert worden", stellte Richter Norbert Gerstbeger in der Urteilsbegründung fest. Da der Verurteilte, im Bild auf der Anklagebank mit zwei Kriminalbeamten, zum Tatzeitraum erst 19 Jahre alt war, kamen für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes zum Tragen. Lebenslange Freiheitsstrafen sind darin nicht vorgesehen.
Der Angeklagte hatte sich in der aufsehenerregenden Verhandlung, die aufgrund des enormen Publikumsandrangs kurzfristig in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt werden musste, schuldig bekannt. Er habe an dem 25-jährigen Michael F. "Rache nehmen und ihm wehtun wollen", gab er zu Protokoll.
"Wollte, dass er mit ihr Schluss macht"
Der beschäftigungslose junge Mann hatte am 1. Mai gegen Mittag zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Partners, des Elektronik-Verkäufers Michael F., getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, steckte eine Gaspistole ein und begab sich vor die Wohnung der jungen Frau, wo er die beiden vermutete. Von einer Parkbank aus beobachtete er stundenlang das Fenster seiner Ex-Freundin.
Gegen 23 Uhr verließ Michael F. die Frau. Als er sein Auto aufsperren wollte, trat der 20-Jährige von hinten an ihn heran, wobei der Verkäufer die im Hosenbund steckende Gaspistole sah. Der 20-Jährige zwang den erschrockenen Mann, ins Auto zu steigen, und ließ sich von Michael F. zum Alberner Hafen fahren. Dort musste der 25-Jährige aussteigen. Der Angeklagte dirigierte den von Geburt an Gehbehinderten gegen Mitternacht in Richtung des dicht bewaldeten Donauuferbereichs.
"Ich wollte ihn dazu bringen, dass er sich Gedanken darüber macht und mit ihr Schluss macht", erklärte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. Er habe seine Ex-Freundin zurückhaben wollen, weil sie die einzige wichtige Person in seinem Leben gewesen sei. Rund ein Jahr waren die beiden zusammen gewesen, ehe die junge Frau Ende Jänner die Beziehung zum 20-Jährigen beendete, da er grundlos eifersüchtig gewesen war und sie auch geschlagen hatte.
Mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf geschossen
Das Gespräch mit Michael F. sei zunächst "normal" verlaufen, F. habe "keine Angst oder so was gehabt", behauptete der Bursch. Dann jedoch habe dieser ihn "provoziert", indem er ihm vorhielt, keinen Job und kein Geld zu haben. Da habe er mit der Gaspistole "aus Reflex hingeschlagen". Die Staatsanwältin ging demgegenüber davon aus, dass Michael F. längst erkannt hatte, dass sein Leben in Gefahr war, und daher "vom Angeklagten wegkommen" wollte. Der habe ihm daraufhin die Gaspistole auf den Kopf geschlagen.
Michael F. stürzte zu Boden und begann, um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss. "Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe daher einen schweren Stein geholt, den er aus Brusthöhe auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen ließ.
"Nicht gedacht, dass man so lang Luft anhalten kann"
Er sei überrascht gewesen, dass der Nebenbuhler nicht tot war, erklärte der 20-Jährige: "Er hat noch gelebt. Er hat nach Luft geschnappt." Da habe er "nicht mehr gewusst, was ich machen soll" und den Mann an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser gezerrt. Minutenlang tauchte er den den Kopf unter Wasser. Im Glauben, ihn ertränkt zu haben, ließ er endlich los und kehrte zum Ufer zurück, "aber er ist noch einmal aufgetaucht. Ich hab' mir nicht gedacht, dass man so lang die Luft anhalten kann".
Der 20-Jährige drehte um, tauchte sein Opfer neuerlich unter und ließ diesmal erst los, nachdem er am Hals den Puls kontrolliert hatte. Daraufhin stieß er den Leblosen in die Strömung, der Körper wurde weggetrieben. Die Leiche von Michael F. wurde erst am 16. Mai in Bratislava angeschwemmt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.