Rezept der Woche
Bei einer Verurteilung am 5. September droht dem wegen Besitz und Herstellung angeklagten Ex-TV-Star auch der Maßnahmenvollzug. Die „Krone“ beleuchtet, was dies bedeuten würde.
Die Vorzeichen in der Causa Teichtmeister haben sich geändert. Letzte Woche wurde bekannt, dass dem Ex-Burgschauspieler, der wegen Besitz und Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger angeklagt ist, die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum droht. Doch was bedeutet das, und wieso kann die Einweisung bedingt ausgesprochen werden? Die „Krone“ fragte im Justizministerium nach.
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