BH Tulln prüft nun

„Dubai des Weinviertels“ im Visier der Behörden

Niederösterreich
18.07.2023 06:42

Das umstrittene Bauprojekt in Grafenwörth (Bezirk Tulln) wo Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl Bürgermeister ist, sorgt weiter für Aufsehen. Vor dem Hintergrund dubioser Grundstücksverkäufe gab es zuletzt Kritik am ÖVP-Politiker. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Tulln leitete nun ein aufsichtsbehördliches Prüfungsverfahren ein. Der Zeithorizont für dessen Ende ist noch offen, hieß es. Riedl selbst bestreitet indes die Vorwürfe.

Stein des Anstoßes ist das Projekt „Sonnenweiher Grafenwörth“. Mit mehr als 200 Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie kleinen Seehäusern entsteht es rund um einen etwa 36.000 Quadratmeter großen Foliensee im Weinviertel. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, die Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte des Projekts lösten bei Experten allerorts allerdings Kopfschütteln aus. Wie die „Krone“ und das „Profil“ bereits 2021 berichteten, soll Riedl zudem im Grünland am Rand von Grafenwörth zwei Grundstücke erworben und später zwei angrenzende Felder als Treuhänder des Bauträgers dazu gekauft haben.

Riedl soll an Verkauf gut verdient haben
Neun Liegenschaften für das Projekt wurden schließlich per Gemeinderatsbeschluss in Bauland umgewidmet. Riedl soll mit dem Verkauf von davon betroffenen Grundstücken rund eine Million Euro verdient haben. Ins Treffen geführt wurde von den NEOS die Tatsache, dass Riedl im Aufsichtsrat der Niederösterreichischen Versicherung sitze. Das Unternehmen ist mit 74 Prozent Mehrheitseigentümer des Bauträgers VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG. Kritik an der Optik des Deals gab es zuletzt zudem seitens der Bundes-Grünen sowie via Ö1-„Morgenjournal“ von Gemeindevertretern aus mehreren Bundesländern.

(Bild: Krone KREATIV, Fotos: EPA-Media, NÖ-Atlas, Grundbuch, zVg )

Aufsichtsbehörde prüft nun das Projekt
Während die Raumplanungsabteilung des Landes Niederösterreich das Projekt ursprünglich durchgewinkt hatte, wie auch der ORF berichtete, leitete nun die BH Tulln ein aufsichtsbehördliches Prüfungsverfahren gemäß Paragraf 85 der NÖ Gemeindeordnung ein. „Die Frist für die Gemeinde zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen beträgt vier Wochen. Nach Vorlage der Gemeinderatsprotokolle, Beschlüsse, etc. erfolgt eine Prüfung auf das gesetzmäßige Zustandekommen der Beschlüsse gemäß Paragraf 92 NÖ Gemeindeordnung“, betonte Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Renate Giller-Schilk in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Bis wann Resultate feststehen, blieb offen. „Der Zeitraum der Überprüfung ergibt sich u.a. aufgrund des Umfanges der vorgelegten Unterlagen“, hieß es.

Riedl selbst wies die bereits 2021 bekannt gewordenen Vorwürfe stets zurück und sprach unter anderem davon, dass ein Teil der Grundstücke über Jahrzehnte im Familienbesitz gestanden sei. Ähnlich äußerte sich der Gemeindebund-Präsident auch auf APA-Anfrage. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, betonte Riedl. Alle Punkte im Zusammenhang mit dem Projekt seien „transparent abgelaufen“. Zum aktuellen Vorgehen der BH wurde betont, dass alles geprüft werden dürfe.

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