In Braunau war die Aufregung groß, weil nach einer Anzeige die dortige Polizei abgezogen worden war, nachdem ein Mann gesehen wurde, der womöglich verbotene NS-Tattoos zur Schau gestellt hatte. Jetzt muss geklärt werden, ob ein Verstoß vorliegt, denn der Verdächtige ist amtsbekannt. Die Polizei kündigte an, das Verhalten der Beamten zu überprüfen.
Geklärt scheint der Fall rund um jenen Badegast, der im Freibad Braunau mutmaßliche NS-Runen, beziehungsweise den Spurch „Blut und Ehre“ am Körper tätowiert hatte und offen gezeigt habe. Ein bayrischer Polizist, der auch im Bad war, hatte dies gesehen und Anzeige erstattet. Vor allem auch deshalb, weil der Spruch „Blut und Ehre“ in Deutschland verboten ist.
Kritik an Polizei
Die Aufregung war groß, auch politisch, weil die Innviertler Polizei den Fall „zu wenig ernst genommen“ habe und auch ohne Abmahnung oder Anzeige abgezogen sei. Bekanntlich hieß es seitens der Landespolizeidirektion, dass keine verdächtige Person festgestellt wurde, allerdings gegen einen „unbekannten Täter“ ermittelt werde.
Verbotenes ist weg
Der Unbekannte ist aber inzwischen ein Bekannter. Es soll sich um einen Innviertler handeln, der wegen NS-Verstößen auch amtsbekannt ist. Er habe ein verbotenes Tattoo bereits „übermalen“ lassen, der Spruch „Blut und Ehre“ blieb aber stehen. Laut Auskunft der Extremismus-Beratungsstelle sei dieser in Österreich nur verboten, wenn er genau so dargestellt ist, wie im Abzeichenhandbuch der Nazis. Ansonsten sei es eine „Grauzone“. Jetzt muss noch geklärt werden, ob es sich um den Verdächtigen handelt, daher muss der Anzeiger nochmal zur Vernehmung.
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