„Krasse“ Einstufung

Grüne fordern Steuersenkung auf Verhütungsmittel

Politik
19.07.2023 09:30

Die Grünen fordern vom Koalitionspartner eine Steuersenkung auf Verhütungsmittel wie Pille und Spirale. Zudem sollen Schwangerschaftsabbrüche einem geringeren Steuersatz unterliegen. Entsprechende Forderungen untermauert Frauenchefin Meri Disoski mit einer parlamentarischen Anfrage an Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

„Unsere Welt ist eine von Männern für Männer gemachte, auch in der Steuerpolitik“, so Disoski, die durch die parlamentarische Anfrage etwa wissen möchte, ob der Ressortchef die Wiedereinführung der Umsatzsteuerfreiheit für Langzeitverhütungsmittel plant. Sie könne und werde nicht akzeptieren, dass Frauen und Mädchen über das Steuersystem bei ihrer Gesundheitsversorgung strukturell benachteiligt und „in ihren reproduktiven Rechten eingeschränkt werden“.

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Niemand kann mir erklären, wieso für potenzsteigernde Mittel wie Viagra der vergünstigte Steuersatz von zehn Prozent gilt und die Kosten steuerlich absetzbar sind, jene für die Antibabypille oder Mifegyne, die Pille für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, hingegen nicht.

Grünen-Frauenchefin Meri Disoski

Als „besonders krass“ bezeichnet Disoski die unterschiedliche steuerliche Einstufung dreier Medikamente, die „die reproduktive Gesundheit“ und Familienplanung betreffen: „Niemand kann mir erklären, wieso für potenzsteigernde Mittel wie Viagra der vergünstigte Steuersatz von zehn Prozent gilt und die Kosten steuerlich absetzbar sind, jene für die Antibabypille oder Mifegyne, die Pille für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, hingegen nicht.“ Brunner sei dringend gefordert, das zu ändern.

Befreiung von der Umsatzsteuer gefordert
Unverständlich ist für die Grün-Politikerin auch, dass Verhütungsmittel, zum Beispiel die Pille oder die Spirale, dem Steuersatz für Medizinprodukte unterlägen. Sie würden so steuerlich mit Pflaster, Fieberthermometer oder Pflegebetten gleichgesetzt und mit 20 Prozent Umsatzsteuer besteuert. Sie könne nicht nachvollziehen, warum diese nicht als Arzneimittel eingestuft und dementsprechend mit zehn Prozent besteuert werden. Am besten wäre für sie ohnehin eine Befreiung von der Umsatzsteuer.

Schwangerschaftsabbruch steuerlich „bestraft“
Eine ähnliche Problematik sieht die Frauensprecherin bei der ungleichen Besteuerung künstlicher Befruchtungen bzw. von Schwangerschaftsabbrüchen: „Während eine künstliche Befruchtung steuerlich absetzbar ist, ist das bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht der Fall.“ Kinderkriegen werde also steuerlich begünstigt, das Verhüten oder Unterbrechen einer Schwangerschaft hingegen steuerlich bestraft: „Diese eklatante Ungleichbehandlung ist rein ideologisch begründet und führt zu einer unfairen Besteuerung von ungewollt Schwangeren.“

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