In Österreich werden zwar viele Tiere illegal getötet, strafrechtliche Konsequenzen für die Wilderer gibt es jedoch kaum. Tierschutzorganisationen wie WWF und BirdLife Österreich wollen das ändern. Täter sollen stärker abgeschreckt werden.
Mehr als 200 Wildvögel und 16 streng geschützte Säugetiere wie Biber und Fischotter wurden zwischen 2016 und 2022 illegal verfolgt, zeigt ein Report von WWF (World Wide Fund For Nature) und BirdLife Österreich. Davon sind den beiden Tierschutzorganisationen, die außerdem von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, nur 13 Verurteilungen bekannt.
„Die illegale Verfolgung ist ein großes Problem für den heimischen Artenschutz - und kann gerade die Bestände seltener Arten bedrohen“, warnen sie. „Bei den besenderten See- und Kaiseradlern waren illegale Tötungen sogar die häufigste Todesursache“, sagte Matthias Schmidt von BirdLife Österreich. Abschüsse machten den größten Anteil aus (45 Prozent), gefolgt von Vergiftungen. Etwa ein Fünftel der registrierten illegalen Tötungen erfolgte mittels Fallenfang, bei jedem zehnten Fall wurden mehrere Methoden verwendet.
Bei geschützten Säugetieren sei die Datenlage derzeit noch dünner als bei Greifvögeln. „Doch gerade bei seltenen Arten wie dem Luchs ist der Verlust jedes einzelnen Tieres ein schmerzlicher Rückschlag und kann das Überleben der Art gefährden“, sagte WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. Österreichische Tierschutzorganisationen fordern jetzt, dass Wildtierkriminalität stärker gefahndet werden müsse, um Täterinnen und Täter abzuschrecken.
Bis zu drei Jahre Haft möglich
Derzeit sind je nach Vergehen Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren möglich. Einerseits können Verwaltungsübertretungen nach dem Jagd- oder Naturschutzgesetz vorliegen, andererseits Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. „Bei Wilderei wird offenbar nicht hingeschaut. Es kann nicht sein, dass streng geschützte Tiere reihenweise ‘verschwinden‘“, reagierte die Umweltsprecherin der Grünen, Astrid Rössler, am Mittwoch.
Beobachtungen und Funde würden den Ermittlerinnen und Ermittlern oft wichtige Hinweise liefern. Um die Aufklärungsquote zu erhöhen, ist aus Rösslers Sicht ein besseres Kontrollsystem von besonders geschützten Tierbeständen nötig - beispielsweise durch mehr Präsenz von Naturschutzorganen. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) wies am Mittwoch auf das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz hin. Darin werden unter anderem Sanktionen der Pächterinnen und Pächter bei schweren Fällen von Wildtierkriminalität gefordert.
Sollten tote oder verletzte Greifvögel oder streng geschützte Säugetiere ohne klar erkennbare Todesursache gefunden werden, sollten Sie das umgehend melden.
Kontaktmöglichkeiten: BirdCrime-Hotline: 0660 869 23 27
WWF-Hotline: 0676 444 66 12
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