Nach Aufregung um Blütenpracht in der Öffentlichkeit lockert die Behörde nun das Verbot. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Blumenkisterln auf Geländern weiterhin erlaubt.
Goldmarie, Purpurglöckchen und Husarenknöpfchen ließen - wie berichtet - das Köpfchen hängen, als in 71 Gemeinden ein Schreiben der Landesstraßenverwaltung für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf in die Amtsstube geflattert ist. Demnach sind Blumenkästen auf Geländern von Brücken und Stützmauern befestigt sind, zu entfernen, da es hierfür grundsätzlich keine Zustimmung oder Vereinbarung gibt, wie offiziell mitgeteilt wurde.
Wegen Lichtraumprofil
Verschönerungsvereine seien von der Anordnung nicht ausgenommen, so die Erklärung. Anlass dazu sollen Unfälle von Passanten und Radfahrern gegeben haben. „Blumenkästen engen das Lichtraumprofil ein“, wurde angemerkt. In einem neuen Schreiben ruderte die Behörde zurück.
Achtung bei Kanten
Darin präzisiert, wie es heißt, die Abteilung 5 - Baudirektion, Bau und Betrieb Süd, dass nach Rücksprache bei derartig beabsichtigten Konstruktionen sehr wohl Blumenkästen und sonstige ähnliche Verschönerungs- sowie Informationselemente auf Brückengeländern bzw. Stützmauern verbleiben können, „solange es sich nicht um scharfkantige, das Lichtraumprofil oder die Tragkonstruktion der Geländer beeinträchtigende Konstruktionen handelt“. Also, alles gut.
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