Die Post bringt allen was. Das ist aber nur dann erfreulich, wenn man die Sendung, die man erhalten sollte, auch bekommt. Im Fall einer Wienerin war das anders. Ihr Packerl wurde in einer Empfangsbox hinterlegt. Entnehmen konnte es die Leserin nicht - 14 Tage lang. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Bereits am 21. Juni wurde für Isabell D. in der Post-Empfangsbox, die sich in ihrem Wohnhaus befindet, ein Packerl hinterlegt. Darin waren Augentropfen, welche die Wienerin in einer Online-Apotheke bestellt hatte. Ihre Sendung aus der Box entnehmen konnte Frau D. jedoch nicht. Denn der Zusteller hatte ihr den gelben Zettel samt Code zum Öffnen der Empfangsbox nicht im Briefkasten hinterlassen.
E-Mails, Anruf und Vorsprache brachten nichts
Kann passieren und ist wohl keine große Sache, dachte Frau D., die in weiterer Folge versuchte, die Benachrichtigung zu erhalten. „Ich habe E-Mails an die Post geschrieben, den Kundenservice angerufen und sogar das zuständige Postamt aufgesucht“, so die Leserin. Vom Kundenservice sei sie jedoch nur vertröstet worden, und in der Filiale habe man sie wiederum lapidar an den Kundenservice verwiesen, denn vor Ort könne man ihr nicht helfen.
Geduldsprobe für Leserin
Auch auf Empfangsbox und Postkasten aufgeklebte Hinweiszettel brachten nichts. Der Zusteller, den Frau D. übrigens zufällig beim Verlassen der Post angetroffen hatte, habe ihr sogar versprochen, er werde den gelben Zettel in den Briefkasten werfen. Passiert ist das aber nicht. Nach sage und schreibe zwei Wochen reichte es Frau D., sie schrieb der Ombudsfrau.
Die Stellungnahme der Post
Die Österreichische Post entschuldigte sich auf Anfrage für die Unannehmlichkeiten. Es sei nicht im Sinne der Post, dass der Kundenservice als Anlaufstelle nicht rasch genug eine Lösung finden könne. Man werde dem Fall nachgehen und die Schulung der betreffenden Mitarbeiter evaluieren.
Neue Benachrichtigung eingeworfen
Zum Fall: Das Paket selbst sei bereits erneut in die Post-Empfangsbox eingelegt und gleichzeitig eine neue Benachrichtigung zum Öffnen - also ein gelber Zettel - in Frau D.s Briefkasten eingeworfen worden. Sie sollte das Paket nun wie gewohnt entnehmen können. Das war auch der Fall, wie die Leserin der Ombudsfrau bestätigte.
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