Strafen bis 60.000 €
Italien sagt Laborlebensmitteln den Kampf an
Am Mittwoch hat der Senat in Rom einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um den Einsatz von Laborlebensmitteln in Italien einzudämmen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Herstellung und den Verkauf synthetischer Nahrungsmittel zu verbieten. Es sieht außerdem vor, dass der Verkauf, die Herstellung für den Export und die Einfuhr von Lebensmitteln, die aus Zellkulturen stammen, untersagt werden.
Um in Kraft zu treten, muss der Gesetzesentwurf noch von der Abgeordnetenkammer genehmigt werden. Für Verstöße gegen das Verbot sind Geldstrafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro sowie die Beschlagnahme der betreffenden Waren vorgesehen. Synthetische Lebensmittel sollen in Erscheinung und Geschmack ähnlich wie Fleisch sein, ohne dass dafür Tiere getötet werden müssen.
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Verbrauchern klar zu machen, dass der Einsatz solcher Technologien in der Lebensmittelproduktion nicht erwünscht ist und dass traditionelle Methoden bevorzugt werden. In den USA wurden erst im Juni Verkaufsgenehmigungen für künstlich gezüchtetes Fleisch erteilt (siehe Video oben).
„Ministerium für die Ernährungssouveränität“ aktiv
Die Rechtsregierung in Rom um Premierministerin Giorgia Meloni setzt stark auf die Unterstützung der heimischen Lebensmittelproduktion. So wurde das Landwirtschaftsministerium in „Ministerium für die Ernährungssouveränität“ umbenannt. Das Kabinett unterstützt außerdem die Einreichung der italienischen Küche als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe. Die Bewerbung wird nun vom Außenministerium in Rom an die UNESCO weitergeleitet. Der Bewertungsprozess soll 2025 abgeschlossen werden.
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