Promi-Wirt deutlich:

„Teichtmeister ist hier nicht willkommen“

Wien
20.07.2023 15:06

Am 5. September startet der Prozess gegen Florian Teichtmeister. Mehr als fünf Monate ist es her, dass der Termin für den Prozess geplatzt ist. Vor Kurzem ist der Schauspieler mit Freunden unter anderem bei dem Wiener Nobel-Italiener Fabios im 1. Wiener Gemeindebezirk gesichtet worden. Das sorgte für großen Unmut. Geschäftsführer Fabio Giacobello hat über die Situation mit krone.tv-Moderatorin Tanja Pfaffeneder gesprochen.

Die Anklage gegen den 43-jährigen Schauspieler, der unzählige kinderpornografische Missbrauchsdateien gehortet haben soll, wurde ausgeweitet. „Gegenständlich sind es nun rund 76.000 Bilder“, hieß es dazu vom Wiener Landesgericht für Strafsachen. Davon sollen sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren beziehen. Der Ex-Burgschauspieler zieht sich aber nicht zurück.

Ganz im Gegenteil, er wurde beim Dinner im Fabios oder auch im Schwarzen Kameel gesichtet, Nobel-Restaurants im ersten Wiener Gemeindebezirk. Viele sehen das als Provokation und können nicht verstehen, dass Florian Teichtmeister - es gilt die Unschuldsvermutung - bedient wird.

Moderatorin Tanja Pfaffeneder und Fabios-Chef Fabio Giacobello (Bild: krone.tv)
Moderatorin Tanja Pfaffeneder und Fabios-Chef Fabio Giacobello
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Teichtmeister ist hier nicht willkommen.

Fabios-Geschäftsführer Fabio Giacobello

Nach bösen Mails und Anschuldigen hat nun der Besitzer des Fabios, Fabio Giacobello, Stellung genommen: „Die Mitarbeiter haben ihn nicht erkannt. Er war nie ein Stammgast, ich habe ihn davor noch nie gesehen. Ich persönlich distanziere mich, ich werde ihn nicht reinlassen!“

Schauspieler Florian Teichtmeister (Bild: APA/Florian Wieser)
Schauspieler Florian Teichtmeister

Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Davon ist der Schauspieler aber nicht betroffen, da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist.

Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen bis zu drei Jahre Haft und zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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