Neuer Zündstoff in der Gender-Debatte: Ein Erlass der niederösterreichischen Landesregierung sieht ab 1. August konkrete Verbote für gendergerechte Formulierungen wie den Genderstern im Landesdienst vor. Formulierungen wie „Schülerinnen und Schüler“ sollen aber erlaubt bleiben, wird klargestellt.
Ziemlich beste Feinde. Das trifft in der Bundespolitik derzeit wohl auf kein Duo besser zu, als auf Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und den grünen Vizekanzler Werner Kogler. Letzterer warf der mächtigsten ÖVP-Politikerin - wie berichtet - „präfaschistoide Aussagen“ vor, weil Mikl-Leitner „normal Denkende“ ins Zentrum ihrer Politik stellen möchte.
Fast täglich lieferten sich beide einen verbalen Schlagabtausch - nun scheint für neuen Gesprächs- und Zündstoff gesorgt. Basis dessen wird der Gendererlass sein, der ab 1. August im niederösterreichischen Landesdienst gültig sein und wohl bereits vorab für heftige Diskussionen sorgen wird.
Sternchen & Co. als Vergehen
So sieht der Erlass keine Empfehlung, sondern konkrete Verbote vor, wonach etwa die Verwendung von Gendersternchen & Co. künftig als „dienstrechtliches Vergehen“ gewertet werden soll.
Es war uns wichtig, auch in diesem Randthema für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Niederösterreich Klarheit zu schaffen.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP)
Wenn Mitarbeiter im Landesdienst künftig in E-Mails, Briefen oder offiziellen Aushängen etwa das Gendersternchen („Niederösterreicher*innen“), den entsprechenden Doppelpunkt („Niederösterreicher:innen“) oder das Binnen-I („NiederösterreicherInnen“) verwenden, könnten ihnen Disziplinarverfahren oder Abmahnungen drohen.
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