Therapie statt Strafe

Gewalttäter muss nicht hinter Gitter

Vorarlberg
22.07.2023 09:24

Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) musste sich am Freitag ein rumänischer Gewalttäter verantworten. Der Mann verliert scheinbar die Kontrolle, wenn er trinkt. 

Zweiundzwanzig Monate Gefängnis, dazu kommen weitere acht Monate aus einer früheren Bewährungsstrafe. Macht in Summe 30 Monate hinter schwedischen Gardinen. Zwar ist das Urteil gegen den mit vier einschlägigen Vorstrafen belasteten Gewalttäter noch nicht rechtskräftig. Die Chance, dass er die Haftzeit nicht hinter Gitter absitzen muss, sondern in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Straftäter, ist im Falle der Rechtskraft aber beschlossene Sache.

Drohungen über Drohungen
Der Grund für diesen Umstand ist leicht erklärt: „Der Mann ist nicht psychisch krank und auch nicht geistig behindert. Er hat ein Suchtproblem mit Alkohol und Drogen, und er hat die Taten fallweise unter Einfluss von Substanzen begangen“, erklärt der bekannte Gerichtsgutachter Reinhard Haller zu diesem Fall. Doch worum geht es in dem Prozess am Landesgericht Feldkirch eigentlich genau? Um verschiedene Straftaten im Oktober letzten Jahres. So droht der gelernte Koch seinem Chef am Telefon, er werde dessen Frau und Kinder töten.

Zwei Tage später schmeißt er sich nach einer Fahrt in Bregenz auf den Taxler, weil er eine Bombe im Auto vermutet und nicht allein gelassen werden will. Drei Tage später klingelt er bei seinem 70-jährigen Nachbarn und schlägt ihn ,nachdem dieser geöffnet hat, krankenhausreif. Als er daraufhin in die Justizanstalt eingeliefert wird, dreht der 33-Jährige erst richtig auf. Im Haftraum zerschlägt er Tassen und Teller, fuchtelt er mit einem Buttermesser herum und droht seinen Mithäftling zu töten, sollten ihm die Wachebeamte nicht Zigaretten, einen Anwalt und einen Arzt besorgen.

Grünes Licht
An die Taten selbst kann sich der Rumäne nur zum Teil erinnern. „Ich wusste ja nicht, was jetzt mit mir in der Haftanstalt passiert“, versucht er sein Verhalten zu erklären. Nachdem er auch bereit ist, eine stationäre Therapie zu machen, gibt die Richterin grünes Licht für Therapie statt Strafe.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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