Im Fall des mutmaßlichen „Freibad-Nazis“ von Braunau greifen Polizei und Justiz jetzt mit Verzögerung hart durch. Eine Woche nach der Anzeige wurde ein 32-jähriger einschlägig vorbestrafter Innviertler in Haft genommen. Seine „Peckerl“ werden jetzt genau analysiert.
Weil zwei Braunauer Polizisten nach einer Anzeige zwar zum Bad gekommen waren, aber nur beim Drehkreuz warteten, bis die Bademeister den mutmaßlichen Neonazi „vorführten“ - was diese aber nicht taten -, und dann wieder gingen, war rasch auch politisch Feuer am Dach. Sogar eine parlamentarische Anfrage ist in Vorbereitung.
Hausdurchsuchung veranlasst
Doch nach der nochmaligen Befragung des Anzeigers - eines bayrischen Polizisten - und dessen Partnerin ging es in der Nacht auf Samstag schnell: Der Verdächtige wurde bei sich zu Hause mit den Anschuldigungen konfrontiert und auch eine Hausdurchsuchung veranlasst. Da am Körper verdächtige Tattoos festgestellt wurden, kam der Auftrag zur Festnahme.
„Klare Kante gegen Neonazis!“
„Klare Kante gegen Neonazis! Die Bekämpfung von Wiederbetätigung ist ein Auftrag für die gesamte Gesellschaft. Die Polizei wird in OÖ weiterhin alles tun, um Straftaten aufzuklären und ewiggestrige Verbrecher anzeigen und gegebenenfalls festnehmen. Das haben wir stets bewiesen - etwa beim Objekt 21, bei der Rockerbande und dem heute festgenommenen Beschuldigten“, sagt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl auf „Krone“-Anfrage. Der lasche Umgang mit der Anzeige ist inzwischen auch ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Sollte diese eine Verfehlung der Beamten feststellen, droht ein Disziplinarverfahren.
Einschlägig vorbestraft
Der 32-jährige Oberösterreicher, der offen mutmaßliche Nazi-Tattoos im Bad gezeigt haben soll, ist einschlägig vorbestraft. Einige „Peckerl“ sollen schon übermalt sein. Ob der sichtbare Schriftzug „Blut und Ehre“ strafbar ist, muss geprüft werden. Er ist zwar im verbotenen Abzeichenbuch der Nazis vermerkt, aber wie Experten von der Extremismus-Beratungsstelle erklären, ist der Schriftzug nur dann verboten und strafbar, wenn er in genau derselben Art und Weise wie im Abzeichenbuch verwendet wird. Sonst muss man sich das „Gesamtbild“ ansehen, ob noch andere Hinweise auf eine NS-Gesinnung vorliegen.
Festnahme nicht unüblich
In Oberösterreich ist die Zahl der Anzeigen wegen Wiederbetätigung traditionell hoch. „Weil wir auch keine Toleranz zeigen und jeden Verstoß zur Anzeige bringen“, sagt Pilsl. Eine Festnahme wegen eines verbotenen Tattoos ist selten, aber nicht unüblich. Und in diesem Fall will sich nach den Anfangspatzern bei den Ermittlungen jedenfalls die Staatsanwaltschaft nicht nachsagen lassen, fahrlässig gehandelt zu haben.
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