Sie haben nie einen Kurs gemacht, den „Schein“ wegen Raserei oder Alkohol am Steuer verloren oder schlicht nicht das richtige Dokument für ihr Gefährt. Laut ÖAMTC zieht die Polizei knapp 500 Lenker pro Jahr nach Unfällen aus dem Verkehr, die ohne Führerschein unterwegs waren. Den großteils männlichen Sündern dürften die horrenden Geldstrafen für ihr Vergehen auch nicht ganz klar sein.
Zwei Autos krachen an einer Kreuzung zusammen. Einer habe den anderen einfach übersehen und ihn gerammt. Eine Situation, wie sie Polizisten wohl jeden Tag irgendwo in Österreich erleben dürften. Dass jedoch einer der Lenker gar keinen Führerschein vorweisen kann, kommt gar nicht so selten vor. Laut Statistik Austria waren in den Jahren 2018 bis 2022 mehr als 2400 Personen ohne gültige Lenkberechtigung an Unfällen beteiligt. Im Schnitt also fast 500 pro Jahr.
Dunkelziffer dürfte weit höher liegen
2022 starben bei derartigen Unfällen gleich zehn „Scheinlose“ - sieben mit Pkw, zwei mit Motorrad, eine mit Moped. Eine Statistik, wie viele Menschen bei simplen Verkehrskontrollen ohne „Schein“ erwischt werden, gibt es allerdings nicht. „Gar nicht zu reden von denen, die unentdeckt ohne Schein fahren“, fügt ÖAMTC-Psychologin Marion Seidenberger hinzu. Der durchschnittliche Verkehrssünder ohne Dokumente seit laut Unfallstatistik übrigens männlich und unter 40.
Die Zahl derer, die bei Unfällen ohne Lenkberechtigung registriert werden, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein.
Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin des ÖAMTC
Bild: ÖAMTC
Versicherung steigt meist aus
Die Gründe sind vielfältig. Viele Menschen machen aus Bequemlichkeits- oder Kostengründen gar keinen Führerschein. Anderen wird der „Schein“ nach groben Delikten wie Alkohol oder Drogen am Steuer oder mehrmaliger Raserei entzogen. Und manchmal ist die scheinlose Fahrt auch ein Irrtum oder Ignoranz - wenn man für das Kfz nicht die richtige Lenkberechtigung hat. Im Schadensfall lehnt die Versicherung in der Regel die Haftung ab.
Bei zweitem Vergehen droht direkt Haft
Vielen dürften die Folgen einer solchen Fahrt jedoch unklar sein. So droht eine Geldstrafe von 363 bis 2180 Euro oder sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Das gilt übrigens auch, wenn man einen B-Führerschein besitzt, aber ein Fahrzeug der Klasse A lenkt.
Wird man öfter erwischt, steigt auch das Strafausmaß. Beim zweiten Mal kann schon sofort Haft verhängt werden. Ab dem dritten Mal winken Geldbuße und Inhaftierung. Hat man den Führerschein bei einer Kontrolle schlicht vergessen, kommt man mit 20 Euro günstiger davon.
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