In der Causa Asfinag - es geht um mutmaßliche Bestechung bzw. Bestechlichkeit - hat das Oberlandesgericht Wien die Freisprüche für Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt. Das ist somit der zweite rechtskräftige Freispruch für Strache in diesem Jahr.
Dem ehemaligen FPÖ-Chef wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit vorgeworfen, seinem Bekannten Stieglitz Bestechung. Denn laut Anklage soll Stieglitz durch Spenden an einen Verein der Freiheitlichen Partei einen Posten im Aufsichtsrat der Asfinag erhalten haben.
Freispruch in der ersten und zweiten Instanz
Vorwürfe, für die erstinstanzlich nicht genug Beweise gefunden wurden. Fast genau vor einem Jahr - am 29. Juli - wurden die beiden im Landesgericht Wien freigesprochen. Es dürfe nur dann verurteilt werden, wenn subjektiv volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehe. Es sei bezüglich des Postens interveniert worden, aber Strache habe „im Zweifel nicht“ von der Spende gewusst. Zudem habe kein Zeuge zu einem Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Spende ausgesagt.
Gegen die Freisprüche meldete die WKStA Berufung an. „Chat-Nachrichten wurden vom Erstgericht nicht entsprechend gewürdigt“, so der Vertreter der Anklagebehörde. Das Oberlandesgericht Wien war nun am Zug und hat entschieden, die Berufung gegen das freisprechende Urteil abzuweisen.
Kein Zusammenhang zwischen Zuwendungen und Aufsichtsratsposten
Die jahrelange Freundschaft der beiden Angeklagten wäre „lebensnah und nachvollziehbar“ nachgewiesen worden. Darunter würde auch eine ausgesprochene Einladung zu einer Dubai-Reise zum 50. Geburtstag von Stieglitz fallen. Von der WKStA wurde dies als Bestechung gewertet. Und der Posten im Aufsichtsrat der Asfinag? „Woher sollen Politiker denn Minister und Aufsichtsräte nehmen, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Form schon bekannt sind?“, stellt der vorsitzende oberste Richter in den Raum. Außerdem wäre fraglich, ob überhaupt einzelne Zuwendungen wie Essenseinladungen im Zusammenhang mit der Postenbesetzung stünden.
Ich habe immer gewusst, dass sich die falschen Vorwürfe aufklären würden.
Heinz-Christian Strache im OLG Wien
Vor den Medien entrüstet sich der Immobilienunternehmer nach der kurzen Berufungsverhandlung im Justizpalast: „Das Verfahren hätte eingestellt werden müssen nach meiner Einvernahme bei der WKStA. Das war nicht fair mir gegenüber!“ Der ehemalige FPÖ-Chef bleibt im Gegensatz recht wortkarg, verweist für Fragen an seinen Anwalt Johann Pauer. „Ich habe immer gewusst, dass sich die falschen Vorwürfe aufklären würden“ - ist seine einzige Stellungnahme zu dem jetzt rechtskräftigen Freispruch.
Zweiter Freispruch in einem Jahr
Erst Anfang des Jahres wurde Strache im zweiten Rechtsgang in der Causa Prikraf freigesprochen - auch hier ging es um den Vorwurf der Bestechlichkeit. Im Fall rund um einen vermuteten Gesetzeskauf zur Aufnahme der Privatklinik Wien-Währing in den Finanzierungsfonds ist der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler rechtskräftig.
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