Frau beinahe getötet

Obdachlose verprügelt: Filmerin (17) vor Gericht

Steiermark
27.07.2023 07:00

Drei junge Burschen prügelten eine Obdachlose in Kapfenberg halb tot. Sie stehen am heutigen Donnerstag vor Gericht. Ihre 17-jährige Freundin, die das Handy zückte, um alles mitzufilmen, musste sich bereits vor dem Strafrichter verantworten. Sie kam glimpflich davon...

Ab heute müssen sich, wie berichtet, drei Burschen (16, 18, 19) wegen Mordversuch vor dem Geschworenengericht in Leoben verantworten. Einige Monate zuvor saßen sie „nur“ wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor einem Schöffensenat. Der erkannte aber, dass ihre Taten – sie prügelten und traten in mehreren Angriffen eine Obdachlose in Kapfenberg fast tot und filmten die brutalen Taten auch noch – viel schwerwiegender waren, woraufhin ein Unzuständigkeitsurteil fiel. Was allerdings völlig untergegangen ist: Dass es in diesem furchtbaren Fall schon eine gerichtliche Erledigung gegen ein Mädchen, das zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, gegeben hat.

17-Jährige filmte grausame Taten
Doch was hat sie damit zu tun? „Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen sie wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung einen Strafantrag eingebracht“, sagt Sprecher Christian Kroschl. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer der Attacken auf die bemitleidenswerte Frau das Handy gezückt und mitgefilmt zu haben. Und sie schritt nicht ein, als die Burschen immer wieder mit der Faust, in der sie auch noch ein Feuerzeug hielten, um noch mehr Wucht zu erzeugen, auf ihren Kopf und den Körper eindroschen, als sie mit den Füßen gegen sie sprangen. Auch nicht, als die Schwerstverletzte, bereits um ihr Leben flehend, am Asphalt lag und sie mit den Füßen wuchtig von oben herab auf ihren Kopf eintraten.

Jugendliche kam glimpflich davon
Eine Verhandlung hat bereits stattgefunden. In Graz deswegen, weil im Jugendstrafrecht nicht der Tatort, sondern der Wohnort zählt. Und die 17-Jährige hatte ob der Abartigkeit der Ereignisse riesiges Glück. Sie kam mit einer Diversion und 120 Stunden gemeinnützige Leistung davon . . .

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