An Tiroler Ordinationen niedergelassener Ärzte wird derzeit ein Softwareprogramm zur Datenweitergabe herangetragen. Die Kurie rät von der Nutzung ab, zumindest, solange die Prüfung durch die Datenschutzbehörde noch nicht abgeschlossen ist.
Kaum jemand weiß so viel über uns wie unser Arzt oder unsere Ärztin. Es sind sensible, vertrauliche Informationen über unseren Gesundheitszustand, der eigentlich niemand anderen etwas angeht. Das ist auch gesetzlich so: Neben der Datenschutzgrundverordnung herrscht auch Verschwiegenheitspflicht. Doch es gibt Organisationen, die an diesen Daten durchaus interessiert wären, beispielsweise zur Forschung oder Vermarktung.
Obmann der Kurie rät vom Einsatz ab
So werde derzeit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die kostenlose Verwendung eines Software-Tools für die Durchführung von statistischen Auswertungen und Benchmarking-Parametern zu anderen teilnehmenden Ordinationen angeboten. Der Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzte, Dr. Momen Radi, rät allerdings vorerst vom Einsatz derartiger Vergleichs- und Statistik-Tools in den Ordinationen ab, wie es in einem der „Krone“ vorliegenden Brief an die Hausärzte heißt.
Auf „Krone“-Nachfrage sagt Dr. Radi dazu: „Dieses Thema ist der Bundeskurie über Anfrage von niedergelassenen Kollegen zu Ohren gekommen. Gegen den Gebrauch dieses Tools spricht die unklare datenschutzrechtliche Situation.“ Denn neben Leistungs- und Abrechnungsdaten der Ordination würden auch Patientendaten, unter anderem und soweit bekannt Raucherstatus, Blutdruck, Arbeitsunfähigkeit, Diagnosen, etc. erhoben werden. Die Daten werden zwar anonymisiert, die Ärztekammer sieht die Weitergabe, entgeltlich oder unentgeltlich, aber dennoch kritisch, denn: „Einmal übermittelte Daten lassen sich nicht mehr aus dem System zurückholen.“
Gegen den Gebrauch dieses Tools spricht die unklare datenschutzrechtliche Situation.
Momen Radi, Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzte
Jeder Patient muss informiert werden
Wohl aus dieser Sorge heraus noch einmal explizit der Hinweis der Ärztekammer an die Niedergelassenen, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung bei dem Einsatz eines derartigen Vergleichs- und Statistik-Tools in der Ordination bei der nutzenden Ärztin bzw. dem nutzenden Arzt liegt. Darüber hinaus müsse zudem jede einzelne Patientin und jeder einzelne Patient nachweislich umfassend und transparent aufgeklärt werden.
Der Kurie und damit der Ärztekammer ist weder bekannt, welche niedergelassenen Ärzte dieses Tool nutzen, noch ob sie dafür ein Honorar bekommen und falls ja, in welcher Höhe sich dieses befindet. Nun wird auf die rechtliche Prüfung der Datenschutzbehörde gewartet. Wann diese kommt? Auch das ist ungewiss.
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