Das Oberlandesgericht Wien hat am Freitag die Beschwerde der Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen die Enthaftung eines 14-, 17- und 20-Jährigen abgelehnt, die im Verdacht stehen, einen Terror-Anschlag auf die Pride-Parade geplant zu haben.
Die drei jungen Männer wurden am 17. Juni 2023 festgenommen und wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt und dabei soll es nun auch bleiben, denn laut dem OLG sind keine konkreten Anschlägspläne nachzuweisen.
Der Verdacht, einen Anschlag konkret geplant zu haben, wird nicht mehr angenommen.
Ist in einer OLG-Medieninfo zu lesen
Das Oberlandesgericht geht derzeit davon aus, „dass die umfassenden Weisungen, die den Beschuldigten erteilt wurden, mit Blick auf ihr Alter den Vollzug der Untersuchungshaft nicht notwendig machen.“ Von der Befolgung eben jener Weisungen werde es abhängen, ob die drei jungen Männer, die einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung angehört haben sollen, auch auf freiem Fuß bleiben.
„Natürlich begrüße ich diese Entscheidung“, kommentierte das Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen, im Gespräch mit der APA. Das Oberlandesgericht habe dem Erstrichter recht gegeben, dass gegen gelindere Mittel wie einem Plan der Sozialnetzkonferenz, die der Enthaftung vorangegangen war, eine U-Haft hintan zuhalten sei. Im Fall seines Mandanten arbeite man „mittels eines engmaschigen Programmes mit Exekutive und dem Verein Neustart daran, dass er sozusagen wieder auf den rechten Weg kommt.“
Die Vienna Pride 2023 feierte mit der Regenbogenparade, die am 17. Juni stattfand, ihren Höhepunkt. Einen Tag später wurde eilig eine Pressekonferenz seitens der Polizei einberufen, in der verkündet wurde, dass ein geplanter Anschlag von den Beamten vereitelt wurde.
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