Nachdem in der Stadt Spittal eine heftige Debatte um Zebrastreifen und Querungshilfen entfacht ist, hat die „Krone“ mit einem Verkehrsexperten gesprochen. Er ist für eine gesetzliche Erleichterung bei Zebrastreifen.
Für heftige Kontroversen sorgt seit Tagen der Streit um den Bau von zwei Kreisverkehren in der Stadt Spittal. Weil an diesen Kreuzungen die Zebrastreifen aufgelassen und durch sogenannte Querungshilfen ersetzt werden sollen, legen sich jetzt einige Gemeindepolitiker quer. Sie befürchten, dass dadurch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nicht mehr gegeben sein könnte. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden Optionen?
Michael Schwendinger vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) klärt auf: „Schutzwege, sprich Zebrastreifen, sind in der Straßenverkehrsordnung klar definiert, gesetzlich bestimmt. Demnach darf auf Schutzwegen nicht überholt oder geparkt werden. Lenker sind verpflichtet, vor Fußgängern anzuhalten, die die Straße queren wollen.“
Worin besteht der Unterschied?
Für die Verordnung von Schutzwegen müssen allerdings verschiedene Parameter erfüllt werden. „Verkehrsstärke, Anzahl an Straßenquerungen, Geschwindigkeit des Verkehrs und Mindestsichtweiten spielen dabei eine Rolle. Reichen diese nicht aus, können andere Querungshilfen umgesetzt werden – wie etwa farbliche Markierungen, Gehsteigvorziehungen, Mittelinseln, Aufpflasterungen.“ Sie seien aber nicht Bestandteil der StVO. Es gelte also keine gesetzliche Verpflichtung, Fußgängern das sichere Überqueren zu ermöglichen. Sie dienten lediglich zur Unterstützung.
Schwendinger verweist darauf, dass viele Gemeinden daran scheitern, Zebrastreifen zu installieren: „Hier müsste es gesetzliche Änderungen geben, um solche Anliegen leichter umsetzen zu können.“
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