An dieser Stelle küren wir wöchentlich den „Kasperl der Woche“. Diesmal hat sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) aufgedrängt.
Immer wieder kritisieren Richter die Schlamperei der Ankläger. So hat das Gericht eben erst bei einem Fall von Betrug den tatsächlichen Schaden auf ein Zehntel der von der WKStA veranschlagen Summe reduziert. Vor allem bei öffentlichkeitswirksamen Fällen macht die WKStA oft keine gute Figur.
Beispiele?
Christoph Chorherr (Jänner 2023): Freisprüche in erster Instanz für den Ex-Grünen und neun Immobilien-Unternehmer im Bestechungsprozess.
Gottfried Waldhäusl (März 2023): Die WKStA zog ihre Rechtsmittel gegen den Freispruch für den FPÖ-Politiker (NÖ) zurück. Es ging um Amtsmissbrauch.
Sophie Karmasin (Mai 2023): Freispruch vom Betrugsvorwurf in 1. Instanz für die frühere ÖVP-Ministerin, bedingte Strafe für Preisabsprachen.
HC Strache (Juli 2023): Das OLG Wien bestätigte den Freispruch für den früheren FPÖ-Chef in der Causa ASFINAG. Richterschelte: Entlastende Chats wurden nicht berücksichtigt.
Fazit
Private Anwälte hätten bei solchen Erfolgsquoten wohl wenig Einkommen.
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