Nicht strafbar

Deutsche Extremisten kämpfen in der Ukraine

Ukraine-Krieg
29.07.2023 16:06

Mindestens 39 Extremistinnen und Extremisten aus Deutschland sind seit Kriegsbeginn in die Ukraine gereist, um sich an den Kämpfen zu beteiligen. Die meisten von ihnen kämpfen an der Seite der russischen Armee, ein kleinerer Teil ist pro-ukrainisch orientiert.

Insgesamt sind dem deutschen Innenministerium bisher 61 Ausreisen in die Ukraine bekannt von Personen, „die einen Extremismus-Bezug oder eine Verbindung zur politisch motivierten Kriminalität aufweisen.“ Bei 39 Menschen gebe es Anhaltspunkte für Kampfhandlungen. Bei ihnen soll es sich sowohl um Rechts- als auch Linksextremistinnen und -extremisten handeln. Zumeist würden sie eine „ausländische Ideologie“ verfolgen, hieß es.

Da Daten fehlen, sei eine konkrete Einordnung nicht möglich. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Kampfeinsätzen in der Ukraine nicht strafbar, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der Zeitung „Welt am Sonntag“ mitteilte. Das gilt „solange sie nicht als Söldner handeln, sondern als Angehörige der regulären Streitkräfte oder ihnen gleichgestellter Freiwilligencorps und Milizen.“ Bei etwaigen Kriegsverbrechen könne aber in allen Fällen ermittelt werden.

Söldner (Bild: stock.adobe.com)
Söldner

CDU-Außenpolitiker will Strafverfahren
Ein Teil der Politikerinnen und Politiker wie Roderich Kiesewetter (CDU) will das jedoch ändern. „Personen oder Extremisten, die sich freiwillig den russischen Streitkräften bzw. Terrorgruppen anschließen, um sich am Überfall auf die Ukraine zu beteiligen, sind nach Rückkehr in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen“, führte der CDU-Außenpolitiker aus. Es sei davon auszugehen, dass diese Kämpferinnen und Kämpfer „systematisch an Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen beteiligt waren.“

Aus Österreich sollen ebenfalls Personen im Ukraine-Krieg kämpfen. Im Vorjahr hieß es aus dem russischen Verteidigungsministerium, dass fünf Söldner aus Österreich eingereist seien, wobei zwei von ihnen ums Leben kamen.

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