Zahl weiter rückläufig

29 Prozent weniger Asylanträge im ersten Halbjahr

Österreich
30.07.2023 08:09

Die Zahl der Asylanträge in Österreich ist weiter rückläufig. Laut Angaben des Innenministeriums wurden im Juni 5002 Anträge gestellt, das sind fast 50 Prozent weniger als im Juni des Vorjahres, als es 9733 Asylanträge waren. Der rückläufige Trend zeigt sich auch in den Zahlen für das gesamte erste Halbjahr.

Von Jänner bis Juni beantragten laut Innenministerium 22.990 Menschen Asyl. Im ersten Halbjahr 2022 waren es noch 32.351. Das entspricht einem Rückgang um 29 Prozent. Bereits seit Februar gehen die monatlichen Asylzahlen im Vergleich zum Vorjahr zurück. Im langjährigen Vergleich sind sie allerdings nach wie vor auf einem relativ hohen Niveau. 

Das Innenministerium führt die rückläufigen Zahlen auf Erfolge bei der Bekämpfung von Schlepperkriminalität, konsequente Kontrollen im Grenzbereich, schnelle Asylverfahren und internationale Kooperationen zurück. Konkret werden das Ende des Visafreiheit für Inder und Tunesier in Serbien und die Rückkehrabkommen mit Indien und Marokko genannt. 

(Bild: APA)

Starker Rückgang entgegen dem EU-Trend
Entgegen dem Trend in anderen EU-Staaten habe Österreich im ersten Halbjahr 2023 einen starken Rückgang erreicht, hieß es. Deutschland (plus 82 Prozent), Italien (+63), Spanien (+49) und Frankreich (+42) seien dagegen mit stark steigenden Asylzahlen konfrontiert.

Unter den 22.990 Asylanträgen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren 2460 Frauen und 7388 Kinder. Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden blieben weiterhin Syrien (6644) und Afghanistan (3954). Dahinter folgten Marokko (3279), die Türkei (1695) und Bangladesch (1170). In 7880 Fällen wurde bis Ende Juni Asyl gewährt. 13.650 Asylentscheidungen waren dagegen negativ. Rund 18.500 Personen entzogen sich laut Innenministerium bis Ende Juni dem Verfahren, indem sie das Land wieder verließen.

Fast 48.600 Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Zum Stichtag 1. Juli befanden sich 34.542 Asylwerber sowie Asyl- und Schutzberechtigte in der Grundversorgung. Hinzu kamen noch die 48.586 Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Die ukrainischen Flüchtlinge sind in der Asylstatistik nicht einbezogen, da sie gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie in den EU-Mitgliedsländern automatisch einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten.

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