Erneut landete ein Schreiben aus Wien im Schattendorfer Gemeindeamt. Der Grund dieses Mal: Die Gebühr für die Sondergenehmigung, um die Fußgängerzone befahren zu dürfen.
Die Neuregelung des Verkehrs in Form einer Fußgängerzone bei der Grenze in Schattendorf beschäftigt ein weiteres Mal die Volksanwaltschaft. Bereits im März schaltete sich Volksanwältin Gaby Schwarz ein, nachdem sich eine Ungarin über die (damals noch Entstehung befindlichen) Maßnahmen beschwert hatte. Nun gab es erneut Post aus Wien. Im Fokus des Schreibens steht dieses Mal die Verwaltungsgebühr, die für die Ausnahmebewilligung fällig wird.
Erstattung unter der Lupe
Wie berichtet, gibt es bei Vorliegen bestimmter Gründe eine Sondergenehmigung, die das Befahren der Fußgängerzone erlaubt. Dafür ist die Einhebung einer Zwei-Jahres-Gebühr in der Höhe von 160 Euro vorgeschrieben. Die Gemeinde will 140 Euro davon in Form von Einkaufsgutscheinen rückerstatten. Genau diese Lösung hinterfragt die Volksanwältin allerdings in ihrem Schreiben. Weder in der StVO noch in der Verwaltungsabgabenverordnung sei diese Möglichkeit vorgesehen, heißt es. Es werde daher um Stellungnahme ersucht, auf welcher Rechtsgrundlage diese Vorgehensweise beruhe.
Gemeinderat steht hinter Lösung
Die Antwort erging jetzt per Einschreiben: Es seien Bedenken aufgekommen, dass sich die Fußgängerzone negativ auf die Wirtschaftsbetriebe auswirken könnte, schreibt der Anwalt der Gemeinde, Johannes Zink, darin. Obwohl sich diese Bedenken nicht erhärtet hätten, sei entschieden worden, die Kosten als Einkaufsgutscheine zu refundieren, um die Wirtschaft zu stärken. Dazu sei ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss ergangen. „Dieser Beschluss des Gemeinderats stellt die Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Einkaufsgutscheine dar“, so Zink.
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