Im Fall des sechsjährigen Leon, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache bei St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater (38) weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Diese wurde am Montag „wegen Tatbegehungsgefahr“ um zwei weitere Monate verlängert. Indes meldete sich auch der Anwalt des mutmaßlichen Täters zu Wort.
Zuletzt hatte in der Causa der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der Mann weiter in U-Haft bleiben muss. Die Grundrechtsbeschwerde richtete sich gegen die vom Gericht angeführten Haftgründe.
Der OGH wies dies jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei „nicht willkürlich“, vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden. Mediale Berichte, wonach sich der Oberste Gerichtshof in irgendeiner Art und Weise inhaltlich mit dem Fall befasst und darüber geurteilt habe, seien nicht zutreffend, stellte ein Sprecher des Höchstgerichts gegenüber der APA klar und verwies auf die geltende Rechtsordnung.
Nächste Haftprüfung in zwei Monaten
Am Montag teilte das Landesgericht Innsbruck mit, dass die über den Vater „wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat am 2.3.2023 verhängte Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr neuerlich verlängert“ wurde. In zwei Monaten werde vom Gericht wieder zu prüfen sein, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. „In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt“, hieß es.
Mein Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück.
Anwalt Hubert Stanglechner
So reagiert der Anwalt des Verdächtigen
Der Anwalt des Tatverdächtigen, Hubert Stanglechner, reagierte auf die Medieninformation des Gerichtes folgendermaßen: „Die Untersuchungshaft ist nicht deshalb verlängert worden, weil mein Mandant schuldig ist, sondern nach Ansicht des Gerichts zu befürchten sei, dass er in Zukunft eine Straftat gegen fremde Personen begehen könnte. Der einzige Zweck der Untersuchungshaft ist es, diesem Haftgrund entgegenzuwirken. Mein Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück.“
Ursprünglich war man in diesem Fall von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann sollte demnach in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach sollte der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.
Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
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