Teichtmeister, Pekny

Kinderporno-Affären lösen Regierungszwist aus

Gericht
01.08.2023 20:30

Ex-Burgstar Florian Teichtmeister in Wien, der frühere Theaterboss Thomas Pekny in München. Die nächste Kinderpornografie-Anklage führt zu einem Frontalangriff von Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) auf Justizministerin Alma Zadic (Grüne): „Das ist für mich unerklärlich!“

Dem früheren Theaterboss Thomas Pekny (72) aus Linz soll in München der Prozess gemacht werden - die „Krone“ berichtete. Seine Anklage wegen des Abrufens kinderpornografischer Inhalte löst nun den nächsten Regierungszwist aus.

Der frühere Intendant der Komödie im Bayerischen Hof, der Linzer Thomas Pekny, ist angeklagt. (Bild: Viennareport)
Der frühere Intendant der Komödie im Bayerischen Hof, der Linzer Thomas Pekny, ist angeklagt.

„Endlich härte Strafen“
Familienministerin Raab übt Kritik an Justizministerin Zadic: „Dass es schon wieder schwere Vorwürfe in der Theaterszene wegen Kindesmissbrauch gibt, ist erschütternd. Es ist gut, dass hier die Staatsanwaltschaft in Deutschland, wo es seit 2020 bereits härtere Strafen bei der Darstellung von Kindesmissbrauch gibt, tätig wurde. Der aktuelle Fall rund um einen österreichischen Verdächtigen zeigt erneut, dass es auch in Österreich endlich härtere Strafen bei der Darstellung des Missbrauchs an Kindern braucht. Warum vom zuständigen Justizministerium noch keine Regierungsvorlage übermittelt wurde, ist für mich unerklärlich“, ärgert sich Raab.

Der Prozess gegen Ex-TV-Kommissar Florian Teichtmeister geht am 5. September in Wien über die Bühne. (Bild: Starpix / Alexander Tuma, www.picturedesk.com)
Der Prozess gegen Ex-TV-Kommissar Florian Teichtmeister geht am 5. September in Wien über die Bühne.

Überarbeitung bis Herbst
Im Büro der Justizministerin zeigt man sich ob der Kritik irritiert. Im Gegensatz zu anderen Ministerien habe man fristgerecht geliefert und einen entsprechenden Entwurf in Bearbeitung geschickt. Dieser sei jetzt in Überarbeitung. 

In den Begutachtungs-Stellungnahmen hatte es massiv Kritik gegeben. Etwa an dem sperrigen Namen, den das Delikt zukünftig haben soll: Statt „pornografischer Darstellungen Minderjähriger“ soll der §207a im Strafgesetzbuch nun „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ lauten. „Die Begrifflichkeit wird abgelehnt“, heißt es dazu etwa von der STA St. Pölten - auch weil das Wort Kind, etwa bei einem 17-jährigen Opfer, irreführend sei.

Justizministerium vermisst Kinderschutzkonzepte
Die neue Namensgebung ist aber nur einer der zahlreichen Verbesserungsvorschläge, die im Mai einlangten. Zadic musste die Notbremse ziehen und den eiligen Entwurf neu überdenken. Beschluss der Verschärfungen nun frühestens im Herbst. 

In Richtung Familienministerin heißt es aus dem Zadic-Büro: „Ministerin Raab wäre gut beraten, auch ihre Parteikollegen in die Pflicht zu nehmen.“ Schließlich warte man unter anderem immer noch auf einen Gesetzesentwurf für die Kinderschutzkonzepte in Schulen. 

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