3200 Fälle registriert

Initiative kritisiert „IBAN-Diskriminierung“

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02.08.2023 07:23

Noch immer scheitern Menschen mit einer ausländischen IBAN-Kontonummer in europäischen Ländern bei Internet-Bestellungen oder Vertragsabschlüssen. Rund 3200 Fälle solcher nach EU-Vorgaben eigentlich nicht erlaubten „IBAN-Diskriminierung“ registrierte die von Unternehmen aus dem Finanz-, Bank- und Zahlungsdienstleistungsbereich getragene Initiative Accept my IBAN nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren europaweit.

Der Initiative zufolge sind auch neun Jahre nach Einführung der IBAN-Nummern im europäischen SEPA-Zahlungsraum einige Zahlungsabwicklungsverfahren etwa in Online-Shops so konfiguriert, dass sie bei Eingabe der Nummer standardmäßig nur eine bestimmte Anzahl von Zeichen zulassen. Die Länge der von den Banken vergebenen IBAN unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. So sind es in Österreich 20 Zeichen, in Deutschland 22, in den Niederlanden nur 18 und in Frankreich 27.

In der Folge kommt es demnach vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Eingabe ihrer Kontoverbindung nicht abschließen können, da das System sie als ungültig ablehnt. Den Angaben zufolge konzentrieren sich die Beschwerden auf die Finanzbranche, gefolgt von Telekommunikationsunternehmen sowie dem E-Commerce-Bereich. So konnten Menschen mit ausländischer IBAN etwa keine Mobilfunkverträge abschließen. Auch Bezahlvorgänge bei Behörden waren betroffen. 

„Verbraucherrechte dringend stärker schützen“
Der Online-Zahlungsdienstleister Wise, der die Initiative nach eigenen Angaben gründete, kritisierte die Situation. „Es ist unverständlich und veraltet, dass Verbraucher:innen im Binnenmarkt immer noch von ihrer Bank, dem öffentlichen Dienst oder Telekommunikationsanbietern die Verwendung der IBAN eines Nachbarlandes verweigert wird“, erklärte Wise-Managerin Magali Van Bulk. Die Rechte der Verbraucher müssten „dringend stärker geschützt werden“.

Laut Accept my IBAN sind Unternehmen eigentlich verpflichtet, Kontonummern aus allen SEPA-Mitgliedstaaten gleichermaßen zu akzeptieren. Die IBAN wurde 2014 eingeführt, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und die Mobilität in Europa zu erleichtern. Seit 2016 ist die Verwendung für alle Pflicht, auch bei Inlandsüberweisungen. Zum SEPA-Zahlungsraum gehören sämtliche EU-Mitglieder sowie weitere Länder wie Großbritannien, Norwegen oder die Schweiz.

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