Wegen verherrlichenden Videoclips, die er mit IS-Hymnen unterlegt und online gestellt hatte, musste sich ein 29-jähriger Österreicher aus dem Bezirk Braunau heute am Rieder Landesgericht verantworten. Der Vorwurf: Bildung einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation.
Die Staatsanwaltschaft sah in den Videos eine Verherrlichung des Islamismus. Die Clips hatte er mit sogenannten „Naschids“ unterlegt. In der Islamistenszene werden „Kampf-Naschids“ als Propaganda- und Kampflieder für den Dschihad verbreitet. Auch der erhobene Zeigefinger der rechten Hand, mit dem er in den Videos posierte, gilt als Zeichen des Islamischen Staats (IS). In einem der Clips hatte er zudem einen bekannten deutschstämmigen islamistischen Terroristen erwähnt.
In allen Punkten freigesprochen
Der Österreicher verantwortete sich damit, dass er kein Arabisch spreche, und somit nicht wissen haben könne, worum es in den Liedern ging. Er wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst kürzlich wurden ein 15- und ein 16-Jähriger aus Leoben zu zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem sie geplant hatten, die Schulklasse des Jüngeren in die Luft zu jagen und ein Kalifat zu errichten.
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