Aufpassen bei der Urlaubsbuchung im Internet! Nicht immer kommt das Geld dort an, wo es soll - und man muss doppelt zahlen, wie das einem Burgenländer passiert ist.
Das ganze Jahr hart gearbeitet hatte ein Burgenländer, um sich mit seiner Familie den lang ersehnten Urlaub in Kroatien leisten zu können. Auf einer Online-Buchungsplattform entdeckte er ein gar verlockendes Angebot, dem er nicht widerstehen konnte – er überwies den vollen Preis für den Aufenthalt und machte sich auf den Weg in den Süden.
Geld oder Heimreise!
Beim Hotel angekommen, wurde ihm mitgeteilt, dass von der Buchungsplattform nichts überwiesen worden war. Und er wurde vor Ort aufgefordert, die Kosten zu begleichen, ansonsten dürfe er das Zimmer nicht beziehen.
Checken Sie vor einer Buchung im Internet unbedingt das Impressum der Website - oftmals findet man dort schon einen Hinweis, ob die Buchungsplattform seriös ist oder nicht.
Judith Palme-Leeb, Konsumentenschutz- Expertin der AK Burgenland
Bild: AK
Nach der Kontaktaufnahme mit der Buchungsplattform gab diese „Zahlungsschwierigkeiten“ als Grund an. Der Burgenländer konsultierte die Arbeiterkammer. „Oftmals sind Zahlungsschwierigkeiten das erste Indiz für eine bevorstehende Insolvenz“, erklärt AK-Konsumentenschutz-Expertin Judith Palme-Leeb. „Falls das Unternehmen die Insolvenz dann anmeldet, hat man keine Chance auf sein Geld.“
Weil sich derlei Fälle signifikant häufen, rät Palme-Leeb zu besonderer Vorsicht. „Auch wenn es eine Spur teurer sein mag, sollte man direkt beim Quartiergeber buchen.“ Und wenn nicht? „Googeln Sie nach dem Hotel, und suchen Sie nach Erfahrungswerten im Internet. Plattformen wie Trustpilot oder Yelp können hilfreich sein.“ Jedenfalls möge man darauf achten, bei der Buchung eine Vor-Ort-Zahlung zu vereinbaren. Und: „Überprüfen Sie noch einmal alle Daten ganz genau, bevor Sie den Button ,jetzt buchen‘ drücken. Bei Reisebuchungen im Internet gibt es kein Rücktrittsrecht, und Änderungen können teuer kommen.“
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