Es gibt sie in mehreren Varianten, jedoch ohne rechtliche Grundlage.
Das Vorhaben, bei den neuen Kreisverkehren in Spittal Überquerungshilfen statt Zebrastreifen einzurichten, stößt auf immer breitere Ablehnung. In einem Brief der Patientenanwaltschaft für Menschen mit Behinderungen an Bürgermeister Gerhard Köfer heißt es: „Verantwortliche sind in Sorge, dass diese Überquerungshilfen zu unsicher sind – vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen.“ Auch Köfer teilt diese Meinung, weil diese Maßnahmen Fußgängern und Radfahrern weniger Sicherheit bieten. Wie berichtet, sind Autofahrer bei Überquerungshilfen im Gegensatz zu Zebrastreifen nicht verpflichtet, vor Fußgängern anzuhalten, die die Straße queren.
Es gibt verschiedene Arten von Querungshilfen
Bei sogenannten Gehsteigvorziehungen wird der Gehsteig in die Fahrbahn hinein verlängert. Das trägt zu einer verbesserten Sichtbarkeit des Fußgängers bei. Zudem verkürzt sich der Weg über die Straße.
Aufpflasterung sind Fahrbahnerhöhungen, vor denen Fahrzeuglenker automatisch langsamer fahren müssen.
Inseln in der Fahrbahnmitte dienen dazu, dass der Fußgänger zuerst einen Fahrstreifen überquert, in der Mitte auf der Insel anhalten und sich dann auf den nächsten Fahrstreifen konzentrieren kann.
Manche Übergänge können auch nur farblich markiert sein.
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