Der Wechsel der Buwog-Richterin zur WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) offenbart auch Skurriles.
Titel ohne Mittel - eine Spezialität des Hauses Österreich. Ein aktuelles Beispiel liefert die Justiz - der Wechsel der Buwog-Richterin Marion Hohenecker zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die „Krone“ berichtete zuerst über die nicht nur für Anwälte erstaunliche Episode.
Hohenecker trägt bei der WKStA nicht nur automatisch wie alle anderen 39 Kollegen den Amtstitel Oberstaatsanwältin, sondern führt wie diese auch den Titel „Stellvertreterin der Leiterin“ der Antikorruptionsbehörde. Und doch üben die 40 Ankläger diese Funktion nur auf dem Papier aus. Denn die drei „echten“ Stellvertreter heißen „Erste Stellvertreter“. Eine amtliche Kuriosität. Der Hintergrund dürfte profan sein. Es geht, wie so oft, ums Geld.
Wechsel verursacht seltsamen Beigeschmack
Während klassische Staatsanwälte (Gehaltsstufe 1) zwischen 4805 und 8538 Euro verdienen, sind es in der Stufe 2 von 7108– 9926. Dazu zählen Oberstaatsanwälte, Erste Stellvertreter und Stellvertretende Leiter der WKStA. „Das ist historisch gewachsen“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums. Abseits dieser Titel-Posse bleibt ein seltsamer Beigeschmack, wie Staranwälte wie Manfred Ainedter (vertrat unter anderem Grasser) betonen.
Ex-Richterin Hohenecker leitete nicht nur den hochbrisanten Prozess gegen Ex-Finanzminister Grasser und Co. – es gibt erstinstanzliche Urteile, eine rechtskräftige Erledigung ist nicht in Sicht. Sondern es wird auch gegen Hoheneckers Stiefsohn seitens ihres neuen Arbeitgebers WKStA ermittelt. Dem Rechtsanwalt wird gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auch wenn die Neo-Staatsanwältin ob möglicher Befangenheit nichts mit diesen Fällen zu tun hat – ein völliges Abschotten von den ermittelnden Kollegen dürfte in der überschaubaren Behörde schwerfallen.
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