Zeit nach Einreise
Corona-Quarantäne in Bayern war teils unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zeitweise geltende Vorgaben zur Quarantäne nach einer Einreise während der Corona-Pandemie für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das seine Freiheitsrechte beschnitten sah. Zudem bemängelte es eine Ungleichbehandlung mit inländischen Risikogebieten.
Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung sei daher intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Auffassung nun weitgehend. Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne erforderlichen Ansteckungsverdacht (nach dem Infektionsschutzgesetz) zu begründen, sagte ein Sprecher am Mittwoch.
Quarantäne galt für zehn Tage
Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, direkt anschließend in Quarantäne müssen. Es handelte sich um zehn Tage. In Österreich waren ebenfalls Teile der Corona-Schutzverordnung unwirksam. Ein weiterer Punkt war zum Beispiel das Betretungsverbot von öffentlichen Plätzen, das als unzulässig bezeichnet wurde.
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