Kurz vor seinem 25-jährigen Dienstjubiläum und drei Tage vor Heiligabend 2022 wurde ein Familienvater aus dem Bezirk Vöcklabruck von seinem Arbeitgeber gekündigt. Mit Hilfe der AK Vöcklabruck kam der 51-jähriger Schlosser zu einer Nachzahlung in Höhe von mehr als 16.000 Euro.
Über 24 Jahre war der Mann in einem Unternehmen beschäftigt, als ihn sein Arbeitgeber während eines Krankenstandes per Telefonanruf kündigte. Der Betroffene suchte sogar noch das Unternehmen auf, wo ihm dann auch die Kündigung noch schriftlich bestätigt wurde. Im Oktober 2023 hätte er sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert und somit Anspruch auf ein Jahresgehalt an Abfertigung gehabt, berichtet die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Arbeiterkammer geht vor Gericht
Der Schlosser wandte sich an die Arbeiterkammer und ersuchte um eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit. Die AK-Bezirksstelle Vöcklabruck brachte diese auch vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein mit der Begründung: Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, weil es keine betrieblichen Erfordernisse dafür gebe und sich der Arbeitnehmer nie irgendwelcher Pflichtverletzungen schuldig gemacht habe. Zudem sei er auf das Einkommen aus der Arbeit bei der Firma angewiesen, um die Lebenserhaltungskosten für sich und seine Familie mit drei minderjährigen Kindern zu decken.
Doch noch zu einer Einigung gekommen
Neben dem Gerichtsverfahren führte die Arbeiterkammer auch Gespräche mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sie konnten sich einigen auf die Auszahlung von drei weiteren Monatsentgelten an Abfertigung sowie das Jubiläumsgeld. Dank dieser Einigung konnte das Gerichtsverfahren beendet werden und der Mann erhielt 16.315,08 Euro.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.