Ein Oberländer aus Vorarlberg wollte gegen den Willen seiner Freundin einen Abbruch der Schwangerschaft herbeiführen - dabei ging er ausgesprochen brutal vor. Vor Gericht bekam er nun die Quittung dafür präsentiert.
Dass die Beziehung keine glückliche gewesen ist, bezeugen sowohl der Angeklagte als auch die 20-jährige Ex-Freundin im gestrigen Prozess am LG Feldkirch. Oft habe man gestritten. Erst recht, als die junge Frau Anfang des vergangenen Jahres ungewollt schwanger wurde. „Sie hatte mir gesagt, sie nähme die Pille“, so der gelernte Koch. Zunächst hatte das Paar das Kind bekommen wollen, sich phasenweise aber wieder dagegen entschieden. Grund dafür seien die ständigen Streitereien gewesen.
Was sich auch auf die Psyche der Frau und die Schwangerschaft auswirkte. Immer wieder kam es bei der werdenden Mutter zu Blutungen, sodass sie öfters ins Krankenhaus musste. Als die Freundin im vierten Monat schwanger ist, kommt es zum ersten großen Zwischenfall: „Als ich auf der Couch lag, setzte er sich für rund 30 Sekunden auf meinen Bauch. Ich weinte vor Schmerz.“ Drei Monate später misshandelt der 100 Kilogramm schwere Mann das Opfer auf die gleiche Tour. Doch die Frau verzeiht dem Peiniger immer wieder. Nachdem die werdende Mutter einen Tag vor der Geburt ihres Sohnes dem Angeklagten mitteilt, dass sie das Kind alleine zur Welt bringen werde und er unerwünscht sei, rastet dieser komplett aus: „Er setzte sich wieder auf meinen Bauch, drückte meine Arme ins Bett und sagte, ich solle nicht blöd tun, er sei ja schließlich der Vater.“
Als ich auf der Couch lag, setzte er sich für rund 30 Sekunden auf meinen Bauch. Ich weinte vor Schmerz.
Aussage des Opfers vor Gericht
Im Prozess bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe vehement und behauptet, nicht er, sondern die Ex-Freundin habe das Kind nicht haben wollen. Doch die Chat-Nachrichten sprechen eine andere Sprache: „Hoffentlich verreckt der Gof. I schwör’s Dir, i hoff des so sehr“, schreibt der Angeklagte der werdenden Mutter. Als das Kind vier Monate alt ist, erstattet die Frau auf Anraten des Jugendamtes Anzeige bei der Polizei. Doch warum erst so spät? „Ich hatte einfach Angst vor ihm und mich daher nicht getraut“, so das Opfer.
Weder zum Kind noch zu seiner Ex hat der Angeklagte noch Kontakt. Dafür hat er nun eine Vorstrafe wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung, Nötigung und gefährlicher Drohung. Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und 3000 Euro Geldstrafe. Dem Opfer muss er 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.