Prozess in Feldkirch

Die schwangere Freundin brutal misshandelt

Vorarlberg
03.08.2023 11:28

Ein Oberländer aus Vorarlberg wollte gegen den Willen seiner Freundin einen Abbruch der Schwangerschaft herbeiführen - dabei ging er ausgesprochen brutal vor. Vor Gericht bekam er nun die Quittung dafür präsentiert. 

Dass die Beziehung keine glückliche gewesen ist, bezeugen sowohl der Angeklagte als auch die 20-jährige Ex-Freundin im gestrigen Prozess am LG Feldkirch. Oft habe man gestritten. Erst recht, als die junge Frau Anfang des vergangenen Jahres ungewollt schwanger wurde. „Sie hatte mir gesagt, sie nähme die Pille“, so der gelernte Koch. Zunächst hatte das Paar das Kind bekommen wollen, sich phasenweise aber wieder dagegen entschieden. Grund dafür seien die ständigen Streitereien gewesen.

Was sich auch auf die Psyche der Frau und die Schwangerschaft auswirkte. Immer wieder kam es bei der werdenden Mutter zu Blutungen, sodass sie öfters ins Krankenhaus musste. Als die Freundin im vierten Monat schwanger ist, kommt es zum ersten großen Zwischenfall: „Als ich auf der Couch lag, setzte er sich für rund 30 Sekunden auf meinen Bauch. Ich weinte vor Schmerz.“ Drei Monate später misshandelt der 100 Kilogramm schwere Mann das Opfer auf die gleiche Tour. Doch die Frau verzeiht dem Peiniger immer wieder. Nachdem die werdende Mutter einen Tag vor der Geburt ihres Sohnes dem Angeklagten mitteilt, dass sie das Kind alleine zur Welt bringen werde und er unerwünscht sei, rastet dieser komplett aus: „Er setzte sich wieder auf meinen Bauch, drückte meine Arme ins Bett und sagte, ich solle nicht blöd tun, er sei ja schließlich der Vater.“

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Als ich auf der Couch lag, setzte er sich für rund 30 Sekunden auf meinen Bauch. Ich weinte vor Schmerz.

Aussage des Opfers vor Gericht

Im Prozess bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe vehement und behauptet, nicht er, sondern die Ex-Freundin habe das Kind nicht haben wollen. Doch die Chat-Nachrichten sprechen eine andere Sprache: „Hoffentlich verreckt der Gof. I schwör’s Dir, i hoff des so sehr“, schreibt der Angeklagte der werdenden Mutter. Als das Kind vier Monate alt ist, erstattet die Frau auf Anraten des Jugendamtes Anzeige bei der Polizei. Doch warum erst so spät? „Ich hatte einfach Angst vor ihm und mich daher nicht getraut“, so das Opfer.

Eva Müller vertrat das Opfer: „Es ist wichtig, solche Dinge anzuzeigen. Das Schmerzensgeld kann nie ausgleichen, was dem Opfer angetan wurde.“ (Bild: Chantall Dorn)
Eva Müller vertrat das Opfer: „Es ist wichtig, solche Dinge anzuzeigen. Das Schmerzensgeld kann nie ausgleichen, was dem Opfer angetan wurde.“

Weder zum Kind noch zu seiner Ex hat der Angeklagte noch Kontakt. Dafür hat er nun eine Vorstrafe wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung, Nötigung und gefährlicher Drohung. Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und 3000 Euro Geldstrafe. Dem Opfer muss er 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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