Nun bestätigt
Ukrainischer Geheimdienst sprengte Krim-Brücke
Lange wurde spekuliert, nun gilt es als offiziell bestätigt: Hinter den zwei Explosionen auf der Krim-Brücke, die die russische Region Krasnodar mit der von Moskau annektierten Schwarzmeerhalbinsel Krim verbindet, steckte tatsächlich der ukrainische Geheimdienst.
„Unsere Militärs haben viele Objekte, die Russland als zu 100 Prozent geschützt hielt, angegriffen“, schilderte der Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, Oleksij Danilow, im ukrainischen Fernsehen. Auch bei der Krim-Brücke sei das der Fall gewesen. Dies sei ihm von Vertretern des ukrainischen Geheimdienstes verraten worden, der sowohl in die erste als auch in die zweite Explosion involviert gewesen sei.
Der ukrainische Geheimdienstchef Wassili Maljuk hatte im Juli erstmals öffentlich zugegeben, dass die Explosion auf der Krim-Brücke im Oktober 2022 vom ukrainischen Geheimdienst durchgeführt worden war.
Rückeroberung wichtigstes Kriegsziel
Und auch die zweite Explosion, die sich am 17. Juli dieses Jahres ereignete, geht auf seine Kappe. Zuvor hatten bereits ukrainische Medien in diese Richtung spekuliert, eine Stellungnahme von offizieller Seite gab es allerdings nicht. Für den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj ist die Rückeroberung der Schwarzmeerhalbinsel eines der wichtigsten Kriegsziele und die Hauptvoraussetzung für den Frieden. Die Lage kann daher jederzeit eskalieren.
Hohe Gefahrenlage in Russland
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kommt es mittlerweile vermehrt in den russischen Grenzregionen zur Ukraine und mit geringerer Intensität auch in anderen Teilen Russlands, einschließlich der Hauptstadt Moskau, zu kriegerischen Angriffen und Sabotageakten. Für das Land gilt daher eine partielle Reisewarnung.
Gewarnt wird vor Reisen in die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow und Krasnodar. Österreicher, die sich derzeit in diesem Gebiet aufhalten, werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedsstaates in Verbindung zu setzen.
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