Berufung abgelehnt

Impfgerücht-Desaster: Kickl verliert auch vor OGH

Politik
04.08.2023 09:45

Herbert Kickl ist mit seiner Klage gegen „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam wegen einer von diesem in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung neuerlich gescheitert. Der FPÖ-Chef hatte nach zwei verlorenen Klagen (Handelsgericht und Oberlandesgericht) den Obersten Gerichtshof (OGH) angerufen - und ist abermals abgeblitzt.

Zur Vorgeschichte: Es war mitten in der Corona-Pandemie, zwei Wochen vor den Landtagswahlen in Oberösterreich und es wurde hitzig über das Impfen diskutiert. Insbesondere ausgehend von der FPÖ und von Kickl, dem ausgewiesensten Covid-Impfgegner in Österreichs Spitzenpolitik. Da tauchte das Gerücht auf, dass ausgerechnet Kickl selbst sich heimlich impfen lassen habe.

TV-Sendung als Auslöser
In einer TV-Politiksendung zitierte der PR-Experte und „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam dieses Gerücht. „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft“, so Rosam damals.

Niederlagen in erster und zweiter Instanz
Das war dem FPÖ-Chef zu viel. Er konterte mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und klagte im Herbst 2021 Rosam wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen. Der sonst wenig zimperliche FPÖ-Frontmann verlor aber bereits im Juli 2022 in erster Instanz vor dem Wiener Handelsgericht.

Die Richterin am Landesgericht attestierte Rosam, dass das Zitieren eines tatsächlich existierenden Gerüchts in einer politischen, journalistischen Analyse zulässig sei. Kickl wollte das nicht hinnehmen und zog in der Berufung vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Wien - und scheiterte abermals.

„Es ging um Medienfreiheit in unserem Land“
Die Klage war nicht ohne Brisanz, denn hätte der FPÖ-Chef Recht bekommen, wäre es wohl für viele journalistische Kommentare enger geworden. „Im Prinzip ging es auch um die Medienfreiheit in unserem Land. Viele journalistische Mutmaßungen, etwa in Kommentaren oder politischen Analysen, wären damit klagbar bzw. unmöglich geworden“, zeigte sich Rosam erleichtert.

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