Der Konflikt um die abgerutschte L613 steuert auf seinen vorläufigen Höhepunkt zu: Das von der steirischen Landesstraßenverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Schuldfrage liegt seit Dienstag auf dem Tisch. Das Ergebnis spricht eine klare Sprache.
Seit Jahren sorgt eine Waldrodung am Graßnitzberg im südsteirischen Straß für Aufsehen. Dem bekannten Winzer Manfred Tement wurde trotz Widerstände von der BH Leibnitz die Genehmigung erteilt, auf einer besonders steilen Fläche einen neuen Weinhang zu errichten - doch es gab danach immer wieder Probleme.
Tourismus leidet
Vor wenigen Wochen ist nach starken Regenfällen dann tatsächlich das passiert, wovor viele gewarnt hatten: Ein Teil der alten Weinstraße ist abgerutscht. Eine monatelange Straßensperre und lange Umleitungen sind die Folge, worunter Tourismus und Anrainer nach wie vor leiden.
Die Gesamtkosten werden laut Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang (SPÖ) auf rund 550.000 Euro geschätzt. Der steirische Verkehrsreferent stellte daher die Frage in den Raum, wer für die Kosten aufkommen solle.
Läuft alles nach Plan, ist die L 613 ab Ende August zumindest einseitig wieder befahrbar. Für die Wieder- herstellung müssen wir rund 550.000 Euro investieren.
Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang
Eindeutiges Ergebnis
Seit Dienstag steht nun fest, wer die Rechnung für die aufwändigen Sanierungsmaßnahmen präsentiert bekommen soll - und für das Land ist die Sache klar. Das von der steirischen Landesstraßenverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, „dass der Auslöser der Rutschung eindeutig im unterliegenden Hangbereich zu finden ist und nicht im Bereich des Straßenkörpers der Landesstraße.“
Sprich: Die baulichen Tätigkeiten der Tement GmbH sollen Verursacher des Problems sein.
Winzer weist Verantwortung zurück
Das Gutachten wurde indes an den Verfassungsdienst übermittelt, es wird nun über die weiteren rechtlichen Schritte beraten.
Manfred Tement war am Dienstag für eine Stellungnahme für die „Krone“ nicht erreichbar. Die Winzerfamilie hatte aber bereits im Vorfeld auf eigene Faust ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu einem anderen Schluss: „Die Rutschung ging vom Straßenkörper der L 613 aus, nicht vom angrenzenden Weingarten“, so die Erkenntnis ihres Sachverständigen.
Ein juristisches Nachspiel steht damit wohl außer Zweifel.
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