Wegen der kleinen Unachtsamkeit eines Baggerfahrers starb eine Passantin (46) am 9. März im Salzburger Stadtteil Itzling. Der Maschinenführer hatte die Fußgängerin beim Einbiegen auf eine Baustelle übersehen und tödlich überrollt. Am Freitag fiel das Urteil.
Tagtäglich manövrierte er das 10.170 Kilogramm schwere Gefährt zwischen Lagerplatz und Baustelle hin und her. Den tödlichen Unfall vom 9. März in Salzburg-Itzling könne er sich daher partout nicht erklären, beteuerte der Baggerfahrer (57) am Freitag vor dem Salzburger Landesgericht. An besagtem Tag bog er mit dem Radbagger, Modell Takeuchi TB 295, von der Bahnhofstraße in die Landsturmstraße ein. Laut Anklage fuhr er viel zu schnell. Für so schwere Gefährte gilt beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit. „Zur Einordnung: Der Bagger ist so schwer, wie ein Radpanzer des Bundesheeres“, erläuterte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Er wollte den Baggerfahrer wegen grob fahrlässiger Tötung einsperren lassen. Zwei Zeugen konnten sich aber nicht an viel zu rasantes Tempo erinnern.
„Plötzlich habe ich ein kurzes Stöhnen gehört. Ich bin dann sofort ausgestiegen und habe nachgeschaut“, erinnerte sich der Maschinenführer in seiner Aussage. Dann habe er die tote Fußgängerin, die er im Kreuzungsbereich übersehen hatte, am Boden liegen gesehen. „Ich kann mir nicht erklären wie das passiert ist. Ich frage es mich jeden Tag“, so der Arbeiter. Vor dem Urteil flossen Tränen. Nicht nur beim Angeklagten, sondern auch bei dessen zahlreich erschienener Familie. Mit brüchiger Stimme beteuerte der Mann: „Es tut mir so leid.“
Es setzte 1440 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung, weitere 720 Euro auf Bewährung. Zudem muss er die Begräbniskosten bezahlen. Rechtskräftig!
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