Verschwörungs-Anklage
Trumps Anwalt: „Das war freie Meinungsäußerung“
Die Verteidigung von Ex-US-Präsident Donald Trump setzt im Prozess um versuchten Wahlbetrug und den Sturm auf das Kapitol in Washington D. C. auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Trump müsse zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er kriminelle Absichten gehabt habe, als er gegen die Ergebnisse der Präsidentenwahl 2020 protestierte, sagte John Lauro dem Sender CNN am Sonntag in einem Interview.
Die Strafverfolgung wirft dem Ex-Präsidenten vor, eine Verschwörung gegen den Staat angeführt zu haben. Trump hatte die Präsidentenwahl 2020 gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Er gestand seine Niederlage aber nie ein, sondern verbreitet seitdem falsche Behauptungen, er sei durch Wahlbetrug um einen Sieg gebracht worden. Trump und sein Umfeld versuchten damals auf diversen Wegen, das Ergebnis nachträglich zu kippen.
Der Feldzug gegen den Wahlausgang gipfelte schließlich am 6. Jänner 2021, als gewalttätige Trump-Anhänger den Parlamentssitz in Washington erstürmten. Bei der Anklageverlesung am Donnerstag plädierte Trump auf „nicht schuldig“.
Anwalt: „Verschwörung gegen den Staat gab es nicht“
Der Anwalt des derzeit wahlkämpfenden Ex-Staatschefs sagte weiter, die politische Redefreiheit erlaube es, nicht nur für eine Position einzutreten, sondern auch aktiv zu werden. Man dürfe sogar den Vizepräsidenten bitten, ein Verfahren zu unterbrechen.
Trump hatte seinen Stellvertreter Mike Pence, der die Kongresssitzung am 6. Jänner 2021 in seiner Rolle als Vizepräsident leitete, damals offen aufgerufen, das Prozedere zur Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu blockieren. Jemanden um etwas zu bitten, sei noch keine Handlung, sondern eine freie Meinungsäußerung, argumentierte er. Eine Verschwörung gegen den Staat habe es nicht gegeben.
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