Verbotene Tattoos

Anklage gegen Braunauer „Freibad-Nazi“ ist fertig

Oberösterreich
07.08.2023 10:10

„3 g“ ist nicht nur der Ausdruck für ein (veraltetes) Funknetz, sondern auch für einen Paragrafen des Verbotsgesetzes: Dabei geht es um nationalsozialistische Wiederbetätigung. Der Strafrahmen ist hoch: bis zu zehn Jahre drohen. Ein offenbar unverbesserlicher Neo-Nazi (32) sitzt deswegen in Ried in U-Haft. Er hatte Ende Juli für Schlagzeilen gesorgt, weil er mit seinen Nazi-Tattoos im Braunauer Freibad war. Jetzt ist die Anklage fertig.

Der Innviertler soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis mindestens zweimal im Braunauer Freibad seine Nazi-Ttatoos präsentiert haben. Auch auf alten Facebook-Profilen solle er seine eintätowierte „schwarze Sonne“ zur Schau gestellt haben. Der notorische Neo-Nazi fasste mit 16 Jahren seine erste einschlägige Vorstrafe aus. Insgesamt soll er zehn Vorstrafen und zwölf Eintragungen haben.

Bayrischer Polizist schaute nicht weg
Der aktuellen Verhaftung war ein Skandal vorausgegangen. Ein bayrischer Polizist hatte seine Kollegen in Braunau informiert, dass ein Badegast Nazi-Tätowierungen öffentlich zur Schau stelle. Die Polizisten kamen zwar zum Freibad, gingen aber nicht hinein.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt