Papiergeld verankert
Vorstoß für Absicherung des Bargelds in Verfassung
Kanzler Karl Nehammer möchte das Bargeld in der Verfassung verankern, was nicht nur für Applaus in der eigenen Partei sorgt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bekräftigt diesen Plan. Der steirische Landeshauptmann, Christopher Drexler, sei für das Bargeld, findet jedoch, dass es nicht notwendig wäre, dieses in der Verfassung zu verankern.
Edtstadler bekräftigt den Plan der ÖVP, das Bargeld in der Verfassung zu verankern. Sie begrüßt, „eine verfassungsrechtliche Absicherung des Bargelds, so wie es auch im Europarecht widergespiegelt ist“, ließ sie in einer Stellungnahme wissen. „Wichtig ist nun, die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten.“
Wahlfreiheit schützen
Die Verfassungsministerin betont, dass man mit der Verankerung des Bargelds die Wahlfreiheit und Unabhängigkeit schützen will. „Jeder soll frei und anonym entscheiden können, wie er bezahlt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, auf derartige Entwicklungen in der Gesetzgebung zu reagieren“, meinte die Juristin.
Martin Selmayr, der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, sah in dem Vorstoß der ÖVP am Wochenende nur wenig Sinn. Die Währungspolitik, die den Euro betrifft und das ihn regelnde Währungsrecht sei ausschließlich für die EU zuständig. Seit beim Jahr 1999 garantiert diese bereits das Bargeld als „gesetzliches Zahlungsmittel“. Eine nationale Regelung, sofern sie europarechtlich zulässig ist, könne wenig Neues dem Schutz des Bargeldes betragen, sagt die Verfassungsministerin.
Verankerung nicht notwendig?
Für Nehammers Vorstoß gab es aus der eigenen Partei nicht nur Zustimmung. Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler meinte, er sei „generell dagegen, die Verfassung zu überfrachten“. „Und ich bin ein großer Feind von Staatszielbestimmungen, die keinen normativen Charakter entwickeln“, erklärte der Landeshauptmann. Er glaube, „dass eine Verfassung kein lyrisches Lesebuch sein soll, in dem sich jede Gruppe irgendwie verwirklicht“, unterstrich der Jurist. Es handle sich um das Regelwerk, damit ein Staat funktionieren kann. Das Bargeld in der Verfassung zu verankern findet der Landeshauptmann für nicht notwendig, aber er sei für das Bargeld.
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