In einigen deutschen Städten sind sie bereits verboten, in Innsbruck weiß man nicht einmal, wie viele überhaupt auf Hausmauern hängen: Die Rede ist von Cannabis-Automaten. Ihr brisanter Inhalt wirft einige Fragen auf.
Im Zuge der Pleite eines großen deutschen Hanfprodukte-Herstellers 2022 brachte FI-Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch bei der Stadt einen Prüfantrag betreffend der Zulässigkeit des Vertriebes von Hanf- bzw. CBDF-Produkten in Innsbruck ein. Hintergrund war einerseits der „Wildwuchs“ an einschlägigen Automaten, andererseits die rechtliche Grauzone, in der hier agiert wird.
Denn von der Cannabis-Legalisierung ist Österreich weit entfernt. Selbst im „Mutterland“ dieser Idee kommt die dort regierende „Ampel“ nur äußerst mühsam voran.
Produktion ist teuer geworden
„Es geht primär um die Frage, was mithilfe der Automaten verkauft wird“, erklärt der ehemalige Kripo-Beamte Wallasch im „Krone“-Gespräch. „Die Cannabis-Produktion ist zumindest in Mitteleuropa extrem teuer, nicht zuletzt infolge der gestiegenen Energiekosten. Wenn die Produzenten reihenweise Pleite gehen, ist klar, dass nur noch das billigste Zeug am Ende bei den Konsumenten landet“, vermutet Wallasch.
Cannabis hat mehr als 400 Inhaltsstoffe. Zuletzt kamen immer mehr Produkte mit erhöhtem THC-Gehalt (dem eigentlichen Wirkstoff) auf den Markt.
Ziel einer Verordnung muss sein, dass der Verkauf verboten wird, um die Gefahr der Gesundheitsgefährdung abzuwenden.
Gemeinderat Kurt Wallasch, Fraktion Für Innsbruck
Bild: Christof Birbaumer
Warnungen vor Gesundheitsgefährdung
„Keiner kontrolliert, was wirklich drin ist. Es wird zwar teils mit medizinischer Wirkung argumentiert, aber Tatsache ist, dass solche Produkte wiederum nur in der Apotheke verkauft werden dürfen.“ Es gibt zwar einen Prüfakt bei der Stadt, jedoch sei dieser unvollständig: „Offensichtlich nicht zur Gänze in die Beurteilung der Ämter eingeflossen sind Erkenntnisse, Urteile und Testergebnisse aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, die alle von einer potenziellen Gesundheitsgefährdung ausgehen.“ Ein sofortiges Handeln sei nun unumgänglich, sagt Wallasch.
Verkauf teilweise schon verboten
Die Stadt Köln ist eine von mehreren Städten, die ein Verkaufsverbot erlassen haben: „Lebensmittel bzw. Zutaten, die Cannabidiol aus CBD-Isolaten oder aus mit CBD angereicherten Hanfextrakten enthalten, sind als neuartige Lebensmittel anzusehen und somit wegen fehlender Zulassung nicht verkehrsfähig“, heißt es im Gesetzestext.
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