Scheine und Münzen sollen in die Verfassung, fordert die ÖVP. Experten jedoch orten eine substanzlose Aktion: „Was der Kanzler fordert, hat die EU schon 1999 fixiert.“
Die Österreicher lieben Bargeld wie das Schnitzel. ÖVP-Kanzler Karl Nehammer hat das erkannt und verkündet, was die FPÖ seit Langem fordert. Das Verankern des Bargelds in der Verfassung. Viele würden sich vor einer Abschaffung fürchten.
Finanzminister Magnus Brunner (ebenfalls ÖVP) beauftragt eine Taskforce dazu. „Das kann man sich alles sparen. Was der Kanzler fordert, ist längst fixiert. Bargeld ist durch EU-Recht gesichert. Seit 1999.“ Das sagt Martin Selmayr, ständiger Vertreter der EU in Österreich, im Gespräch mit der „Krone“.
Daran gebe es auch nichts zu rütteln. Solange Österreich in der EU ist. Artikel 128, Abs. 1, Satz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU legt auf Verfassungsebene fest, dass die Euro-Banknoten einziges „gesetzliches Zahlungsmittel“ sind. Geldleistungspflichten müssen mit Euros zu erfüllen sein. Punkt. Beispiel: Zwei Deutsche bekamen 2021 vom EuGH recht, als sie einklagten, die TV-Gebühren (wie die GIS) nicht per Überweisung zahlen zu wollen. Sondern mit Scheinen.
Verfassungsexperte: „Das ist nur ein Wahlkampfgag“
Der steirische ÖVP-Landeschef Christopher Drexler meinte, man möge die Verfassung nicht mit solchen Dingen „überfrachten“. So sieht das auch Verfassungsjurist Heinz Mayer. Es sei ein substanzloser Wahlkampfgag. „Außerdem ist die Verfassung dazu da, die Grundlagen für das Funktionieren des Staates zu sichern.“ Kurios: Sollte die Regierung tatsächlich das Bargeld dank Zweidrittelmehrheit in die Verfassung bringen, dann, so der deutsche Jurist Martin Selmayr, „muss man sich im Gesetzestext auf das ohnehin längst bestehende EU-Gesetz beziehen“.
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