Mann (29) vor Gericht

Gelöschte Kinderpornos wieder aufgetaucht

Vorarlberg
08.08.2023 10:03

Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger musste sich am Montag ein 29-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch verantworten.

„Mein Mandant ist kein klassischer Konsument von Kinderpornografie. Er hat lediglich aus Neugier zwei Darknet-Downloads angeklickt“, so Verteidiger Clemens Haller in seinem Plädoyer. Das Sammeln und Analysieren von Daten aus dem Darknet sei vielmehr „ein seltsames Hobby“ des Beschuldigten gewesen.

Dass dem 29-jährigen Logistiker erst Jahre, nachdem er sich im Darknet herumgetrieben hat, der Prozess gemacht wird, liegt daran, dass die Ermittler für Cyberkriminalität in Deutschland ihn schon damals auf dem Schirm hatten. Als die Kriminalpolizei beim Verdächtigen im Februar vergangenen Jahres für eine Hausdurchsuchung aufkreuzt, staunt dieser folglich nicht schlecht. Erst recht ist er verblüfft, als die Ermittler auf insgesamt drei Festplatten rund 90 einschlägige Datenträger aus den Jahren 2016 und 2017 sichten. Erklären kann sich der Angeklagte dies nicht. „Ich hatte ja alle Dateien gelöscht.“

Zitat Icon

In Bezug auf ihre Neugierde muss ich schon eines anmerken: Wenn man sich im Darknet Sachen anschaut, ist doch klar, dass man da nicht nach Angeboten von Spar oder Lidl sucht.

Richter Martin Mitteregger

Alles nur ein dummes Missverständnis?
Dass die Kinderpornos trotzdem noch vorhanden gewesen seien, könne möglicherweise durch ein Back-up beim Spiegeln der Festplatte passiert sein, vermutet der bislang Unbescholtene. „Ja, ich war damals neugierig und hatte einfach Pakete mit Daten heruntergeladen. Aber ich wusste nicht, was ich da runterlade“, beteuert der Angeklagte. Was Richter Martin Mitteregger zur Frage drängt, warum er dann die Videos zunächst gespeichert und erst viel später gelöscht habe, wenn er doch Kinderpornografie verabscheue? Die Antwort: „Ich hatte halt nicht gleich daran gedacht.“

Der Herr Rat spricht den Mann im Sinne der Anklage schuldig und verhängt über ihn eine teilbedingte Geldstrafe von 7500 Euro.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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